Corona, häusliche Gewalt und Gewaltschutzverfahren

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Die aktuelle Situation in Deutschland hat viele erfreuliche Seiten. Menschen sind gezwungen, viel Zeit miteinander zu verbringen, obwohl sie dies normalerweise nicht tun. Existenzängste, Alkohol und Co. führen dazu, dass die häusliche Gewalt schon jetzt messbar angestiegen ist. Opfer sind besonders häufig Frauen.

Das Gewaltschutzgesetz gibt den Geschädigten die Möglichkeit, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

1. Wie hilft das Gewaltschutzgesetz?

Besonders bei Fällen von häuslicher Gewalt haben die Opfer die Möglichkeit, einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken. In solch einem Beschluss werden bestimmte Dinge angeordnet. Typischerweise wird der Täter der gemeinsamen Wohnung verwiesen, darf sich der Geschädigten nicht mehr nähern und/oder keinen Kontakt aufnehmen.

Sofern sich der Täter nicht an einen erlassenen Beschluss hält, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 €.

2. Wie komme ich als Geschädigte an einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz?

Um als Geschädigte durch das Gewaltschutzgesetz geschützt zu werden, müssen Sie einen Antrag bei Gericht stellen. Die Beeinträchtigungen (Schläge, Bedrohungen) müssen eidesstattlich versichert werden. In aller Regel ergeht dann ein Beschluss innerhalb kurzer Zeit, teilweise noch am Tag der Antragstellung. Einen Antrag können Sie entweder selbst bei Gericht stellen oder natürlich auch mithilfe eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin.

3. Wie lange gilt solch ein Beschluss?

In der Regel sind Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz befristet. Meist gelten sie ein halbes Jahr. Sollte sich die Situation nach einem halben Jahr nicht geändert haben, kann der Beschluss entweder verlängert werden oder es kann ein neuer Beschluss erwirkt werden.

4. Soll ich einen Rechtsanwalt beauftragen?

Opfer von häuslicher Gewalt befinden sich regelmäßig in einer seelischen Ausnahmesituation und haben viele Fragen. Es kann sinnvoll sein, sich hier zunächst rechtlich beraten zu lassen und einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz letztlich durch einen Rechtsanwalt stellen lassen. Bei keinem oder nur sehr wenig Einkommen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Bei der Prozesskostenhilfe überprüft das Gericht die wirtschaftliche Situation der Antragstellerin. Je nach Situation ist es möglich, dass die Rechtsanwaltskosten durch die Staatskasse getragen werden.


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