Corona-Hilfe III und Neustarthilfe kommt. Antrag auf Erstattung Fixkosten über RA stellen

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Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021

Corona-III

Der Bund hat angekündigt, weitere Hilfen für Unternehmen bereitzustellen. Bislang ist es dabei geblieben und alle Angaben sind leider nur ohne Gewähr, da sie aus dem oben abgebildeten „TermSheet“ stammen. Die dortigen Aussagen müssen sich nicht unbedingt später im tatsächlichen Antrags-Umfang wiederfinden. Das wird sich dann wieder erst bei der eigentlich Antragsbearbeitung herausstellen und zudem ggf. noch im laufenden Antragszeitraum vom Bund verändert.

Es sollen folgende Regeln gelten:

WER:    
Unternehmen, Soloselbständige, selbständige Angehörige freie Berufe

MUSS:  
Umsatz-Rückgang wg. Corona mind. 30 % im Vergleich Vorjahres-Monat

WAS:    
Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten; ggü. Corona-II erweitert, da nun alle steuerlich ansetzbaren Kosten akzeptiert werden; es gilt wie schon bei C-II eine „Positiv-Liste“, in die alle Kosten eingeordnet werden müssen – was da nicht reinpasst wird nicht gefördert. Hierzu zählt u.a. Miete, Zins-Anteil von Darlehen und Finanzierungen, Versicherungen etc.

NEU:    
nun können auch Abschreibungen auf bestimmte Güter bis max. 50 % des Abschreibungsbetrags und Aufteilung in monatlichen Anteil (Pos. 4 des Katalogs)

NEU:    
nun können auch Kosten für Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen angesetzt werden – hierzu zählt auch Digitalisierung (Pos. 14 des Katalogs) sowie Marketing- und Werbe-Kosten

HÖHE:  
bis 90 % der Kosten (NICHT: Umsatz!)

ZEIT:      
November 2020 bis Juni 2021

WIE:      
über RA, WP oder StB („prüfende Dritte“)

WANN:
Antragstellung soll irgendwann Anfang Februar 2021 möglich sein. Realistisch ist also vor Mitte Februar nicht damit zu rechnen

ZAHLUNG:          
Abschläge angeblich schnell, Rest vermutlich wie bisher irgendwann später

SONDERFALL: Neustart-Hilfe für Solo-Selbständige

Speziell für Solo-Selbständige soll es eine Sonder-Regelung geben: Wer auf Corona-III verzichtet – und auf einen „prüfenden Dritten“ - kann sich mit der Neustart-Hilfe eine Umsatz-Erstattung in Höhe von 50 % auszahlen lassen. Hier gilt ein Maximal-Betrag von 7.500 Euro. Anträge laufen wie zuletzt beim Direkt-Antrag über ein gesondertes Portal und ein ELSTER-Zertifikat. Wer noch kein ELSTER-Zertifikat hat, kann sich über www.elster.de schnell und kostenlos eins besorgen. Und DAS ist keine leere Worthülse aus dem Wahlkampf: funktioniert gut & zügig, Kosten keine. Und das Zertifikat ist eh nützlich, um die Steuern selbst ggü. dem Finanzamt zu erklären.

Nach wie vor ist jeweils im Einzelfall genau zu prüfen und abzuwägen, was der günstigste Weg ist. Erfreulicherweise wurden ALLE FRISTEN verlängert.

OPTIONEN:

  • Anträge auf Corona-II (Fixkosten, in NRW mit Unternehmerlohn) können bis zum 31.03.2021 gestellt werden.
    Hier geht es um Förderung für den Zeitraum September bis Dezember 2020.
  • Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
    Hier geht es um Förderung wg. behördlicher Schließung im November 20 (insbes. Gastro etc).
  • Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
    Hier geht es um Förderung wg. behördlicher Schließung für den ganzen Dezember (insbes. Gastro etc).
    Ab 16.12.20 mussten auch viele andere Geschäfte schließen (Förderung bis 31.12.20).

HINWEIS: Förderungen werden aufeinander angerechnet, sofern der Zeitraum gleich ist (z.B. bei Corona-II und November-Hilfe)!

  • Anträge auf Corona-III (Fixkosten) können noch nicht gestellt werden.
    Hier geht es um Förderung für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021.
     Wir warten aus den bisherigen Erfahrungen heraus lieber ab, bis definitive Aussagen gemacht werden. Zu oft wurden Pläne nachträglich noch korrigiert…
  • Link zum Direktantrag für Solo-Selbständige (max. 5000 Euro) ohne prüfenden Dritten:
    https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
  • Link zur Neustart-Hilfe: noch unbekannt

Bitte lassen Sie Ihre Chancen nicht ungenutzt und fragen Sie uns oder einen der anderen „prüfenden Dritten“ nach Ihren Fördermöglichkeiten.

RA Anselm Withöft - Düsseldorf

Foto(s): RA Anselm Withöft, Düsseldorf

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