Verbraucher-Insolvenz - schuldenfrei und ohne SCHUFA Eintrag nach wenigen Jahren?

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Mit eigenem Einsatz sowie Beratung und Begleitung in Düsseldorf und Duisburg den finanziellen Neustart wagen.

Eine Situation wie sie in Deutschland derzeit bei vielen Bürgern existiert: Die Schulden sind erheblich höher als das Einkommen oder Vermögen. Oftmals kommt dann persönlich der Eindruck hinzu, mit der Lage überfordert zu sein und nie wieder herauszufinden.

Doch der Gesetzgeber hat durch zwei Reformen 2014 und 2020 mit der Verbraucher-Insolvenz dafür gesorgt, dass die Chancen auf einen Neustart ohne Schulden wirklich gut stehen. Hierbei kommt es NICHT darauf an, wieviel von den Schulden genau getilgt wird.

Hier die wichtigsten Punkte einer Verbraucher-Insolvenz, um schuldenfrei mit Beratung durchzustarten:

Worum genau geht es bei der Verbraucher-Insolvenz?

Durch die Verbraucherinsolvenz können sich Privat-Personen (oder ehemalige Kleinunternehmer) vollständig von ihren Schulden befreien. Dabei wird eine Aufstellung aller Schulden und der Mittel gemacht, mit der Schulden getilgt werden können. Zunächst wird außergerichtlich versucht, mit allen Gläubigern eine Einigung hinzubekommen. Scheitert dies, geht es zu Gericht; hier kann dann notfalls auch gegen den Willen einzelner Gläubiger ein Plan für das Abstottern erstellt, überwacht und durchgeführt werden.

Chancen und Vorteile der Verbraucherinsolvenz

In der Regel sind die Schulden dann innerhalb von nur drei Jahren weg. Das gilt auch für alle evtl. schon existierenden Urteile, Vollstreckungsbescheide etc. Sonst dauert es 30 Jahre, bis diese sogenannten „Titel“ ihre Wirkung verlieren.

Durch die Insolvenz werden alle Schulden in ein zentrales Verfahren überführt und geklärt. Einzelne Gläubiger können keine Vollstreckungen mehr durchführen, den Gerichtsvollzieher losschicken, das Konto pfänden etc.

In der Zwischenzeit verbleibt Ihnen der jeweils pfändungsfreie Betrag von ca. 1.400 Eur. Bei Unterhaltspflicht (zB für Kinder) kann und wird es auch mehr sein.

Risiken und Nachteile der Verbraucherinsolvenz

Wirtschaftlich hat die Privat-Insolvenz viele Vorteile, persönlich bringt es einige Unannehmlichkeiten mit sich. Hier ist vor allem Kommunikation gefragt, um die Insolvenz richtig zu steuern.

Sofern noch ein Anstellungsverhältnis besteht, muss der Arbeitgeber informiert werden. Der Arbeitslohn wird dann vermutlich schon direkt von dort aufgeteilt: einen Anteil an Sie und einen Anteil an den Treuhänder, der die Insolvenz begleitet. Aber möglicherweise kennen Sie das ohnehin schon, wenn das Gehalt für einen einzelnen Gläubiger gepfändet wurde.

Sie bekommen einen negativen Eintrag bei der SCHUFA. Damit sind in der Regel alle Vertragswechsel und Vertrags-Neuabschlüsse von Telefon, Strom etc. ausgeschlossen. Auch ein Wechsel der Wohnung ist fast mit Sicherheit in der nächsten Zeit nicht mehr drin. Das gilt natürlich auch für alles, was mit Kreditwürdigkeit zu tun hat, also Kreditkarte, Ratenkredit und Überziehung des Kontos usw.

Dazu kommen – mindestens – die Kosten für das evtl. notwendige gerichtliche Verfahren, bei dem ein Anwalt zwingend vorgeschrieben ist. Manchmal gelingt eine sog. „Schuldenbereinigung“ schon im Vorfeld, also ohne Gericht. Das schafft aber meist nur eine gewerbliche Schuldnerberatung, die sich richtig für die Kunden ins Zeug legt.

Je nach Höhe der Schulden ist es aber unter dem Strich viel billiger eine Insolvenz durchzuführen als weiter mit einzelnen Gläubigern zu kämpfen, bei deren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ja auch ständig neue Kosten und Gebühren anfallen.

Wie funktioniert eine Privat-Insolvenz?

Zunächst sollte eine Schuldner-Beratung aufgesucht werden, ganz egal ob gewerblich oder öffentlich. Die öffentlich sind in aller Regel kostenlos. Es muss allerdings gerade heutzutage mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden. Eine Übersicht der öffentlichen Beratungsstellen mit allen Orten und Adressen bietet die Statistik-Behörde DESTATIS online an unter https://schuldnerberatungsatlas.destatis.de/. In Düsseldorf bietet zB die Diakonie Beratung an. Hier gibt es Mitarbeiter, die viele Sprachen beherrschen. Auf Grund der hohen Nachfrage ist dabei aber etwas Geduld nötig.



Für den Raum Düsseldorf und Duisburg biete ich Insolvenz-Beratung für Verbraucher und Unternehmer – gerade bei einer UG-Insolvenz – an. Dabei arbeite ich mit der Atrium Schuldnerhilfe zusammen (https://www.atrium-schuldnerhilfe.de/), die mit viel Einsatz und Erfahrung für die Mandanten die Schuldbefreiung begleiten.

Rein theoretisch können Sie den ersten Teil des Verfahrens auch allein versuchen, sich mit allen Gläubigern in Verbindung setzen und eine Lösung versuchen. Aber wenn auch nur ein Gläubiger nicht einverstanden ist – oder gar nicht antwortet – ist das Verfahren gescheitert und Sie benötigen eine Bescheinigung, dass ein Einigungsversuch durchgeführt wurde. Diese Bescheinigung können Sie selbst aber nicht ausstellen und haben damit in der Regel nichts gewonnen. Der Gesetzgeber hat diesen Weg nicht ernsthaft in Betracht gezogen, deshalb ist er wenig empfehlenswert.

Mit einer öffentlichen oder gewerblichen Schuldner-Beratung an der Seite müssen dann in etwa folgende Stationen durchlaufen werden:

# außergerichtliches Schuldenbereinigungs-Verfahren

# gerichtliches Schuldenbereinigungs-Verfahren (wenn das außergerichtliche scheitert)

# gerichtliches Insolvenz-Verfahren

# Wohlverhaltens-Phase (3 Jahre)

# evtl. Einigung mit Gläubigern während der Wohlverhaltens-Phase

# Restschuldbefreiung

Damit ist der Weg in ein neues Leben frei. Wichtige Änderung ggü der alten Rechtslage ist, dass es keinen bestimmten Betrag oder Quote gibt, die von Ihnen erfüllt werden müsste. Werden alle Verpflichtungen aus dem aufgestellten Plan erfüllt, tritt die Restschuldbefreiung ein – auch wenn Sie nur 10 % oder noch weniger getilgt haben. Für die Gläubiger sehr unerfreulich, für Sie eine nie dagewesene Möglichkeit für einen Neu-Anfang. Mit der Vorbereitungs- und Bearbeitungszeit ist die Restschuldbefreiung in 3,5 bis 4 Jahren zu erreichen.

Bleibt noch ein Problemkreis: SCHUFA. Dort wurde früher nicht nur die Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens eingetragen, sondern auch die Restschuldbefreiung. Die Speicherzeit für die Restschuldbefreiung betrug drei Jahre. Das war noch ein echter Hemmschuh, da mit dem o.g. Verfahrensablauf zusammen ca. 7 Jahre kaum Verträge neu abgeschlossen werden konnten. Gerade Vermieter lassen sich oft standard-mäßig eine SCHUFA-Auskunft vorlegen und lehnen bei negativen Einträgen einen Vertragsschluss und damit den Einzug in eine neue Wohnung ab. Auch da hat sich aber was bewegt: die Speicherdauer für die Restschuldbefreiung beträgt jetzt nur noch 6 Monate (!).

Damit kann – bei optimalem Ablauf – das komplette Verfahren auf Verbraucher-Insolvenz in ca. 4 Jahren durchgeführt werden.

ABER: Diesen Weg gibt es nicht zum 0-Tarif. Die Kosten für das Gericht und den Treuhänder müssen Sie selbst aufbringen, evtl. Gebühren für die außergerichtliche Beratung auch. Das ist natürlich ein Problem, da in der Regel ja das Geld grad mehr als knapp ist.

Ein möglicher Weg sind (private) Geldmittel von Dritten, zB aus der Familie, die die Kosten für das Verfahren vorstrecken. Die Gläubiger haben auf diese Mittel keinen Zugriff, wenn die Dritten die Rechnungen bezahlen, das Geld aber gerade nicht direkt durch Überweisung oä zur Verfügung stellen. Nach der Restschuldbefreiung bessert sich Ihre finanzielle Lage ja erheblich und dann kann das Geld in Ruhe zurückgezahlt werden. Ansonsten müssen Sie ggf. über Ratenvereinbarungen arbeiten. Bei Gericht nennt sich das „Stundungs-Antrag“, der separat gestellt werden muss. Die Kosten werden dann erst nach Abschluss fällig.

Insgesamt macht es Ihnen Arbeit, kostet Zeit und Geld (und Nerven). Das in Aussicht stehende Ziel lohnt sich aber für viele. Die jeweiligen Vor- und Nachteile müssen Sie für sich selbst abwägen.

Foto(s): RA Anselm Withöft, Düsseldorf

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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