Corona Hilfe Rückzahlung: Warum jetzt viele Unternehmen handeln müssen
- 4 Minuten Lesezeit
Jede dritte Firma in Hessen muss Corona-Soforthilfen zurückzahlen – das zeigen aktuelle Auswertungen der Verwaltungsbehörden. (Quelle) Was zu Beginn der Pandemie als schnelle und unbürokratische Unterstützung für Selbstständige und kleine Unternehmen gedacht war, wird für viele nun zur finanziellen und rechtlichen Belastung. Rückforderungsbescheide flattern ins Haus, Fristen laufen, Existenzen stehen auf dem Spiel.
Doch was steckt hinter den Rückzahlungsforderungen? Wer ist betroffen? Und was können Unternehmer:innen jetzt konkret tun? Dieser Beitrag zeigt, wie Betroffene sich gegen Rückforderungen wehren können – und warum es sich lohnt, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
👉 Alles zur Corona Hilfe Rückzahlung: Wer betroffen ist, wie man sich wehren kann und warum schnelles Handeln wichtig ist.
1. Rückblick: Was war die Corona-Soforthilfe?
Die Corona-Soforthilfe wurde im März 2020 als unmittelbare Reaktion auf den ersten Lockdown ins Leben gerufen. Ziel war es, Kleinunternehmen, Selbstständige und Freiberufler:innen schnell und unbürokratisch zu unterstützen – mit pauschalen Zuschüssen in Höhe von 9.000 € bis 15.000 €, abhängig von der Unternehmensgröße.
Antragsberechtigt waren grundsätzlich alle, die infolge der Pandemie wirtschaftlich in Not geraten waren – insbesondere durch Umsatzeinbußen oder Betriebsschließungen. Die Mittel sollten ausschließlich für betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden, nicht aber für private Lebenshaltungskosten.
2. Warum jetzt die Rückforderung?
Mit der Auszahlung der Hilfen ging in vielen Fällen keine sofortige Prüfung der Voraussetzungen einher. Man wollte schnell helfen – ein nachvollziehbarer Schritt. Doch nun, Jahre später, prüfen die zuständigen Bewilligungsstellen in den Bundesländern nachträglich die Angaben und tatsächlichen Umsatzeinbrüche.
In Hessen ist etwa das Regierungspräsidium Darmstadt für die Rückforderungen zuständig. Dort wurden – laut Berichten – bereits über 100.000 Fälle überprüft, und in einer hohen Zahl von Fällen wird eine teilweise oder vollständige Rückzahlung gefordert. Besonders alarmierend: Etwa jede dritte Firma soll betroffen sein.
3. Was steht in den Rückforderungsbescheiden?
In den Bescheiden wird meist dargestellt, dass auf Grundlage Ihrer nachträglich eingereichten Daten (z. B. im Rahmen der Schlussabrechnung) eine Überkompensation festgestellt wurde. Das bedeutet: Die erhaltene Förderung übersteigt laut Behörde den tatsächlichen Liquiditätsengpass im Förderzeitraum.
Die Folge: Ein Rückforderungsbescheid, verbunden mit einer Zahlungsfrist – meist 14 oder 30 Tage.
4. Typische Fehler in Rückforderungsbescheiden
Die Rückforderungen erfolgen nicht immer auf einer rechtlich einwandfreien Basis. Immer häufiger zeigt sich:
Die Berechnungsgrundlage ist unklar oder fehlerhaft
Es wird kein individueller Liquiditätsengpass geprüft
Der Rückforderungsbetrag erscheint unverhältnismäßig hoch
Es fehlen Rechtsbehelfsbelehrung oder Begründung
Teilweise wird nicht berücksichtigt, dass laufende Kosten auch ohne Umsätze angefallen sind
Deshalb lohnt es sich in vielen Fällen, den Bescheid gründlich prüfen zu lassen – zum Beispiel im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung durch eine Kanzlei.
5. Was Sie jetzt tun sollten – und was nicht
Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, sollten Sie keinesfalls einfach zahlen oder den Bescheid ignorieren. Vielmehr gilt:
✅ Fristen prüfen: Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung.
✅ Bescheid prüfen lassen: Schon kleine formale Fehler können zur Rechtswidrigkeit des Bescheids führen.
✅ Deckung durch Rechtsschutz prüfen: Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die anwaltliche Prüfung und Vertretung.
🚫 Nicht voreilig zurückzahlen: Eine Rückzahlung gilt meist als Anerkenntnis – selbst wenn der Bescheid fehlerhaft war.
🚫 Keine Frist versäumen: Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid bestandskräftig. Ein späteres Vorgehen ist dann kaum mehr möglich.
6. Rückforderung in Hessen: Besondere Situation
In Hessen zeigt sich besonders deutlich, wie groß das Ausmaß der Rückforderungen ist. Nach Medienberichten fordert das Regierungspräsidium Darmstadt in rund einem Drittel der Fälle eine Rückzahlung – das betrifft zehntausende Unternehmer:innen im ganzen Bundesland.
Besonders brisant: Viele der Betroffenen haben die Hilfen korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen beantragt. Trotzdem kommt es nun zu Rückforderungen, die auf rechnerischen Annahmen beruhen – und nicht selten an der Lebensrealität vorbeigehen.
7. Gute Chancen auf Widerspruch – mit der richtigen Hilfe
Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage sind in vielen Fällen gut – insbesondere dann, wenn:
die ursprünglichen Angaben korrekt waren
die Berechnungen der Behörde fehlerhaft sind
der Bescheid nicht ausreichend begründet ist
kein individueller Liquiditätsengpass berücksichtigt wurde
Je früher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser können Ihre Rechte gewahrt werden.
8. Rechtsschutzversicherung: Deckt sie die Kosten?
Viele Unternehmer:innen fragen sich: Wer zahlt den Anwalt?
Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernimmt die gewerbliche Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn es um die Rückforderung von Corona-Hilfen geht. Voraussetzung: Es handelt sich um eine versicherte Leistungsart (z. B. Vertragsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht).
Wichtig: Die Deckungsanfrage sollte sorgfältig und richtig formuliert sein. Eine spezialisierte Kanzlei übernimmt das meist kostenlos für Sie.
9. Frist versäumt – was nun?
Wenn Sie die Rechtsbehelfsfrist versäumt haben, wird der Bescheid in der Regel bestandskräftig – das bedeutet: Es besteht keine Möglichkeit mehr, gegen die Rückforderung vorzugehen.
Nur in absoluten Ausnahmefällen – etwa bei fehlender oder fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung/Unverschuldeter Fristversäumnis – kann versucht werden, nachträglich eine Fristverlängerung bzw. Wiedereinsetzung zu erreichen.
10. Fazit: Corona Hilfe Rückzahlung muss nicht endgültig sein
Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, stehen Sie nicht allein da. In Hessen – und auch bundesweit – sind zehntausende Betriebe betroffen, viele davon zu Unrecht. Die Bescheide sind oft angreifbar – und die Erfolgsaussichten für einen Widerspruch oder eine Klage sind real.
Handeln Sie frühzeitig, lassen Sie den Bescheid von einer spezialisierten Kanzlei prüfen und sichern Sie Ihre Rechte – bevor es zu spät ist.
Artikel teilen: