Corona-Kinderbonus Mai 2021

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Auch im Mai 2021 wird erneut ein Kinderbonus im Zuge eines weiteren „Corona-Hilfspakets“ für alle Kinder, für die im Mai 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht in Höhe von 150 € an die Kindergeldberechtigten ausgezahlt werden.

Bei getrenntlebenden Eltern erhält idR. der Obhuts-Elternteil (betreuender Elternteil) den Kinderbonus mit dem staatlichen Kindergeld ausgezahlt.

Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut. So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden.

Insoweit können Unterhaltsverpflichtete in dem Monat Mai 2021 je 75,- € pro Kind vom Unterhalt einbehalten.

Die Auszahlung des Kinderbonus erfolgt voraussichtlich nicht einheitlich zum Anfang Mai 2021, sondern zeitlich verzögert und ist voraussichtlich erneut abhängig von der Endziffer der Kindergeldnummer. 

ACHTUNG bei bestehenden Unterhaltstiteln:

Besteht ein Titel -Jugendamtsurkunde oder Gerichtsbeschluss oder gerichtlicher Vergleich- über den Unterhalt des Kindes sollte der Abzug vorsorglich nicht ohne vorhergehende Information an den (anderen) Obhuts-Elternteil einbehalten werden.  In allen Übrigen Fällen empfiehlt sich eine solche Mitteilung ebenso.

 Musteranschreiben bei tituliertem Unterhalt:

„Aufgrund der Auszahlung des Kinderbonus  nach dem 3. Corona-Steuerhilfegesetz (BT-Drucks. 19/26544)  fordere ich Sie auf,  für den Monat Mai 2021 in Höhe des Betrags von 75 €/Kind auf die Rechte aus dem Titel (Jugendamtsurkunde oder Beschluss oder Vergleich –  genaue Bezeichnung erforderlich) zu verzichten und keine Rechte mehr daraus herzuleiten und Vollstreckungsmaßnahmen insoweit zu unterlassen.“

In allen strittgen Fällen auch unter Beteiligung von Dritter Seite -Jugendamt/Jobcenter o.ä.- empfiehlt sich die Einholung individuellen rechtlichen Rates durch einen Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht, den diese Kurzinformation an dieser Stelle nicht leisten kann.


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