Corona – Kurzarbeit statt Kündigung!

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Mich erreichen zahlreiche Anfragen zum Thema Kündigung und Kurzarbeit wegen der Corona-Pandemie. Die wirtschaftlichen Schockwellen sind noch nicht vollständig abzusehen, aber gerade Kleinunternehmer und der Mittelstand sind gezwungen, schnell zu reagieren.

Hier ein paar Informationen zum Thema Kündigung oder Kurzarbeit.

Die Ausgangslage

Die Bundesregierung hat die Voraussetzungen für die Kurzarbeit der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie angepasst. Die Kurzarbeit ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die gerade dazu dienen soll, vorübergehenden Arbeitsausfall aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses für Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzufedern.

In den meisten Fällen, in denen jetzt Arbeitgeber – gerade in der Gastronomie, im Einzelhandel, Dienstleister, im Handwerk etc. – sich fragen, wie sie dem Einbruch der Aufträge begegnen sollen, dürften die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld gegeben sein. Zwar muss im Einzelfall geprüft werden, ob im Betrieb noch andere Möglichkeiten bestehen, dem Arbeitsausfall zu begegnen, wie z. B. Überstundenabbau, jedoch dürften die betrieblichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld regelmäßig gegeben sein.

Kündigungsschutz beachten

Dies hat somit aber auch Auswirkungen auf die Frage, ob wegen der Corona-Krise die Arbeitsverträge mit Angestellten gekündigt werden dürfen. Denn eine Kündigung muss nach den Regeln des Kündigungsschutzes immer das letzte Mittel sein. Bieten sich mildere Maßnahmen an, die auf den Erhalt des Arbeitsplatzes zielen, so sind diese regelmäßig vorzuziehen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat so auch die Einführung von Kurzarbeit als Möglichkeit zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen grundsätzlich anerkannt (vgl. u. a. BAG, Urteil vom 23.02.2012, Az.: 2 AZR 548/10).

Rechtstipp für Arbeitgeber

Derzeit ist die Gefahr groß, dass vorschnell ausgesprochene Kündigungen rechtsunwirksam sind und von den Arbeitsgerichten aufgehoben werden. Betriebliche Maßnahmen im Angesicht der Corona-Krise müssen zwar zügig, aber durchdacht getroffen werden, um die finanziellen Risiken für das Unternehmen nicht noch größer werden zu lassen. Deshalb sollte die konkrete Lage im Unternehmen rechtlich geprüft werden. Über Kurzarbeit können Sie Ihr Klagerisiko verringern und Ihren Mitarbeitern Perspektiven in Ihrem Betrieb bieten – trotz schwerer Zeiten.

Rechtsstipp für Arbeitnehmer

Sollte Ihr Arbeitgeber ankündigen, dass er wegen Corona kündigen muss, so sprechen Sie ihn auf die Möglichkeit von Kurzarbeit an. Gemeinsam können so u. U. Maßnahmen getroffen werden, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Sollte der Arbeitgeber allerdings hier einfach Fakten schaffen, ohne alle Möglichkeiten in Betracht gezogen zu haben, so kann nur noch eine Klage vor dem Arbeitsgericht ihre Rechte schützen. Achten sie hierbei auf die 3-Wochen-Frist zur Klageerhebung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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