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Corona reißt Loch in die Kasse – Widerspruch der Lebensversicherung prüfen

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Die Corona-Pandemie hat erhebliche wirtschaftliche und finanzielle Spuren hinterlassen. Das ganze Ausmaß wird sich vermutlich erst in den kommenden Monaten zeigen. Geschäftsschließungen, Kündigungen oder Kurzarbeit haben aber schon jetzt ein erhebliches Loch in die Kassen vieler privater Haushalte gerissen. Für sie stellt sich angesichts der angespannten finanziellen Lage die Frage, wieviel Spielraum noch für die private Altersvorsorge bleibt. Die Lebensversicherung kommt daher umso mehr auf den Prüfstand.

Soll die angespannte finanzielle Lage nur kurzfristig überbrückt werden, ist vielfach sicher die Stundung oder Aussetzung der Prämienzahlungen möglich. Es ist aber fraglich, ob das reicht oder ob die Lebensversicherung nicht grundsätzlich unter die Lupe genommen werden sollte. Lange hat sie als wichtiger Baustein für die Altersvorsorge gedient. Doch die Entwicklung vieler Policen verlief in den vergangenen Jahren u.a. auch wegen der anhaltenden Niedrigzinsen sehr enttäuschend. Dieser Trend könnte sich durch die Corona-Pandemie gerade bei fondsgebundenen Lebensversicherungen fortsetzen.

Für viele Versicherungsnehmer ist die Lebensversicherung finanziell zunehmend unattraktiv geworden. Die vorzeitige Kündigung der Police ist jedoch in der Regel keine Option. „Dann erhält der Versicherungsnehmer nur den zumeist enttäuschenden Rückkaufswert. Für den Verbraucher ist das oft ein Minus-Geschäft. Finanziell wesentlich interessanter ist der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung“, sagt Rechtsanwalt Max Simon, Fachanwalt für Versicherungsrecht. Denn nach einem erfolgreichen Widerspruch erhält der Versicherungsnehmer seine bislang geleisteten Beiträge plus Zinsen fast vollständig zurück und muss sich lediglich die Risikokosten entgegenhalten lassen. Anders als bei einer Kündigung gehen die Abschluss- und Verwaltungskosten aber vollständig zu Lasten des Versicherungsunternehmens. „Der finanzielle Vorteil des Widerspruchs liegt für den Versicherungsnehmer mitunter schnell im fünfstelligen Bereich“, erklärt Rechtsanwalt Simon.

Der unbefristete Widerspruch der Lebensversicherung ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde oder die notwendigen Verbraucherinformationen und Vertragsunterlagen erst mit Übersendung des Versicherungsscheins oder gar nicht erhalten haben.

Das ist besonders oft bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell geschlossen wurden, der Fall. Hier haben die Versicherungsnehmer die notwendigen Informationen regelmäßig erst nach dem Versicherungsantrag mit dem Versicherungsschein erhalten. Dadurch wurde die Widerspruchsfrist nie in Lauf gesetzt und der Widerspruch dieser Policen ist in vielen Fällen auch heute noch möglich. Eine Klausel in den Policen, wonach das Widerspruchsrecht automatisch ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie durch den Versicherungsnehmer erlischt, ist nach einer Entscheidung des EuGH unzulässig und unwirksam.

Der Widerspruch ist auch bei vielen Lebensversicherungen, die nach dem sog. Antragsmodell geschlossen wurden, möglich. Auch hier wurden die notwendigen Versicherungsbedingungen oder Verbraucherinformationen nicht immer rechtzeitig bei Antragstellung übergeben oder der Versicherungsgeber hat fehlerhaft über das Widerspruchsrecht bzw. Rücktrittsrecht belehrt. „Hier wird vom Rücktrittsrecht gesprochen, was aber praktisch für den Versicherungsnehmer im Grunde keinen Unterschied macht. Auch bei einem Rücktritt erhält er seine gezahlten Prämien zurück“, so Rechtsanwalt Simon.

Mehr Informationen: https://kanzlei-neue-kraeme.de/rechtsgebiete-der-kanzlei-neue-kraeme/widerspruch_lebensversicherung/

Foto(s): Business objects at workplace @ pressmaster/79689392/depositphotos

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