Corona und die Miete

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Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf die Mietzahlungsverpflichtung?

Viele gewerbliche Mieter haben aufgrund der derzeitigen Situation Umsatzeinbußen. Es gibt zahlreiche Branchen, bei denen Homeoffice nicht möglich ist, viele Unternehmen mussten sogar schließen.

Aber auch die Mieter von Wohnraum sind betroffen. Viele können ihre Miete nicht mehr zahlen, da ihr Einkommen weggebrochen ist oder zum Beispiel aufgrund von Kurzarbeit nicht mehr in voller Höhe zur Verfügung steht.

Was ist jetzt zu beachten?

Kann der Mieter die Miete mindern oder hat er einen Anspruch auf Vertragsanpassung? Was ist zu tun, um das Mietverhältnis nicht zu gefährden?

Es gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten.

Doch gilt das auch in dieser Ausnahmesituation?

Die Auswirkungen der Corona-Krise berechtigen den Mieter nicht zur Minderung. Das Gesetz verlangt für eine Mietminderung einen Mangel der Mietsache, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt.

Wenn die Mieträume nach wie vor vom Vermieter vertragsgemäß überlassen werden, hat der Mieter auch die Miete zu zahlen.

Die Mieter sind jedoch nicht schutzlos – es gibt eine Sonderregelung

Der Vermieter ist nicht berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen, wenn der Mieter für den Zeitraum April bis einschließlich Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht zahlt. Dieser Kündigungsausschuss gilt bis zum 30. Juni 2022.

Allerdings muss die Auswirkung der Corona-Krise Grund für die Nichtzahlung sein.

Leistet der Mieter aufgrund der derzeitigen Situation keine Miete, muss er wissen, dass er den Zusammenhang glaubhaft zu machen hat.

Achtung: Die Mietzahlungsverpflichtung bleibt bestehen!

Dem Mieter steht kein Leistungsverweigerungsrecht zu. Zahlt er nicht, kommt er in Verzug und der Vermieter hat einen Anspruch auf Verzugszinsen.

Wenn nach dem 30. Juni 2022 die Rückstände noch bestehen, kann der Vermieter kündigen.

Natürlich ist der Vermieter nicht daran gehindert bei Vorliegen anderer Gründe zu kündigen.

Tipp

Wenn Sie Probleme haben Ihre Miete zu zahlen, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter. Stellen Sie nicht einfach die Zahlung ein. Für die Glaubhaftmachung können Sie zum Beispiel eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers vorlegen. Informieren Sie sich und Ihren Vermieter!

Gerne unterstütze ich Sie bei allen mietrechtlichen Fragen und zeige Ihnen Handlungsmöglichkeiten, damit Sie sich in dieser Zeit rechtssicher bewegen. 


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