Corona-Verordnungen teilweise formell rechtswidrig - VGH Baden-Württemberg v. 04.07.2022

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Im Mitte März 2020 wurden durch die Corona-Verordnung der Landesregierung viele Geschäfte und Einrichtungen geschlossen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat sich am 04.07.2022 zur Zulässigkeit von Corona-Verordnungen Stellung bezogen (Az.: 1 S 1067/20 / 1 S 926/20 / 1 S 1079/20). "Die Urteile haben eine über die drei Einzelfälle hinausgehende Bedeutung, da es sich um die ersten Hauptsacheentscheidungen zum Lockdown des Frühjahrs 2020 in Baden-Württemberg handelt und bundesweit Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des ersten Lockdowns noch nicht vorliegen", teilte der VGH mit.

Demzufolge haben die Notverkündungen im Internet nicht den Anforderungen an eine wirksame Ausfertigung genügt. Eine ausgefertigte Originalurkunde mit Unterschrift unter anderem des Ministerpräsidenten habe sowohl für die Corona-Verordnung vom 17. März 2020 als auch für die nachfolgenden Änderungsverordnungen jeweils erst wenige Tage später vorgelegen. Aufgrund der folgenden Verkündung der Verordnung im Gesetzblatt sei der Fehler dem VGH nach aber behoben worden (juristisch "geheilt"). Die Rechtmäßigkeit der Verordnung galt jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Verkündung.

Mehrere Betriebehatten vor Gericht geklagt, auch um Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Vor dem VGH Mannheim hatte sie im Ergebnis keinen Erfolg.

Eilanträge hatte der VGH im April 2020 bereits zurückgewiesen.

Dass der VGH Lockdown und Corona-Auflagen im Grundsatz  bestätigt hat, ist aus Sicht des im Recht der Corona-Maßnahmen spezialisierten Rechtsanwalt Christian Steffgen nicht wirklich überraschend, da bereits frühere VGH-Entscheidungen ählich ausfielen.

Für die Betroffenen besteht noch die Möglichkeit der Revision. In allen drei Verfahren wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. 

Die Anwaltskanzlei Steffgen hat sich seit 2020 ua. auf die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen spezialisiert. Viele Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen konnten erfolgreich oder mit für die Betroffenen zufriedenstellenden Ergebnissen abgeschlossen werden.

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