Corona - Zuschuss "Überbrückungshilfe Phase 2"

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Im Anschluss an die erste Phase der Überbrückungshilfe ist am 21.10.2020 in die zweite Phase gestartet.    

Nach wie vor, kann eine Beantragung nur über einen sogenannten "prüfenden Dritten" beantragt werden.  
Ich bin als "prüfender Dritter" bei dem BMWi registriert und berechtigt, diese Zuschüsse in Ihrem Auftrag zu beantragen.
"Die 2. Phase der Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von vier Monaten (September bis Dezember 2020), welches zum Ziel hat, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Das Programm wird für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen mit der NRW Überbrückungshilfe Plus ergänzt." (https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2)
Antragsberechtigt - kleine und mittelständische Unternehmen
- Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten,
- oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (bisher Umsatzeinbruch von 60% in April und Mai 2020).
KMU-Schwelle - max. 9.000 Euro, / 15.000 Euro - enfällt. Unternehmen können, je nach Höhe betrieblicher Fixkosten, für die vier Monate nun bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Erhöhung monatlicher Fixkostenerstattung:
- 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
- 60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten),
- 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch). jeweils Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Erhöhung Personalkostenpauschale auf 20 %                                                            
(https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2)        

Parallel verlängert die Landesregierung NRW die „NRW Überbrückungshilfe Plus“,    
- Teilzuschuss zu den Kosten des privaten Lebensunterhalts.                

                                                                            


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