Ist Überbrückungshilfe ein Zuschuss? | Was tun bei einem Rückzahlungsbescheid?

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Die Politik versprach doch eine eilige und unbürokratische Hilfe für Not leidende Betriebe wegen Corona. Warum nun eine Rückzahlung der Überbrückungshilfe? 

Die Politik steht im Spannungsfeld zwischen sinnvoller Wirtschaftshilfe und knappen (Steuer-) mitteln. Es sollen gleichzeitig betroffene Unternehmen gestützt und auch Subventionsmissbrauch von Steuergeld verhindert werden. Dazu sind Regeln erforderlich, die teils dem EU-Beihilferecht, teils auch den FAQs der geldgebenden Körperschaft entstammen. Wem nach diesen Bestimmungen von Anfang an keine Überbrückungshilfe zustand, kann sich im Nachhinein einer Rückforderung ausgesetzt sehen.


Ich habe die Formulare gewissenhaft ausgefüllt. Warum bekomme ich eine Rückzahlungsaufforderung?

Die Hilfen sollten im Jahr 2020 und 2021 schnell in den Markt fließen und wurden nur summarisch auf Plausibilität geprüft. Jetzt geht man von einer allmählichen Erholung aus und prüft die Zahlungen noch einmal genau nach. Da die wenigsten sich die Mühe gemacht haben dürften, alle FAQs genau zu prüfen, kommen jetzt Detailfragen ans Licht.


Wonach wird bei einer Rückforderung von Coronahilfen entschieden?

Die Kontrollbestimmungen ergeben sich für jede Überbrückungshilfe-Art aus den zugehörigen FAQs, veröffentlicht unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Ergänzend sind EU-Verordnungen heranzuziehen. Bei der Zweitprüfung wird nun genauer geschaut, ob der Antragsteller antragsbefugt war, seine Kosten nachweisen kann und diese Kosten den Spielregeln entsprachen. Übersehene Tatbestände aus der summarischen Prüfung sowie Änderungen der Kostenlage können zu Rückforderungen führen.


Kann ich der Beschluss über eine Rückforderung im Vorfeld auswirken?

Ja; oft geben die Landesbanken ihre Absicht vorweg bekannt; der Kontakt ist dann aber meist nur über prüfende Dritte möglich, um die Sachbearbeiter von zahlreichen Rückfragen der Betroffenen freizuhalten. Wenn seitens der Landesbanken Belege nachgefordert werden, gibt es auch hier die Möglichkeit der Einflussnahme. Es lohnt sich, über die prüfenden Dritten die Sach- und Rechtsfragen mit den Sachbearbeitern der Landesbanken im Vorfeld zu klären.


Wieso sind „prüfende Dritte“ zwischengeschaltet?

Die Sachbearbeiter der Landesbanken sollen von chaotischen Anträgen und Betrugsversuchen entlastet werden. Prüfende Dritte (in der Regel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte) fungieren somit als Plausibilitätsfilter und Datenaufbereiter für die Sachbearbeiter der Landesbanken.


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Quellen

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

https://rechtsanwaltkaufmann.de/oeffentliches-recht/ueberbrueckungshilfe-zurueckzahlen


Foto(s): Foto: Eigene Darstellung, angelehnt an Screenshot von https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html


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