Coronavirus: Long Covid – Gefahr für den Arbeitsplatz?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele, die an Covid-19 erkranken, leiden nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz an bestimmten Folgeerkrankungen; genannt wird dieser Zustand: long Covid. Welche Folgen hat long Covid für das Arbeitsverhältnis? Welche Tipps gibt es für long-Covid-belastete Arbeitnehmer? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Müdigkeit, Einschränkung der Wahrnehmung, Atemnot – über diese Symptome klagen einer wissenschaftlichen Studie aus Frankreich zufolge je 31%, 21% und 16% der Covid-19-Genesenen.

Obwohl solche Symptome jeden Arbeitnehmer stören und deren Leistungsfähigkeit mal mehr, mal weniger stark beeinträchtigen, lässt man sich deswegen eher selten krank schreiben, zumal man nach der (offiziellen) Genesung von Covid-19 möglichst schnell wieder ins Arbeitsleben einsteigen will.

Ein long Covid-belasteter Arbeitnehmer muss aber damit rechnen, dass er Fehler bei der Arbeit begeht, beispielsweise weil er Arbeitsanweisungen vergisst, Gesprächsinhalte nicht aufnimmt oder die Arbeit zu oft unterbricht.

Führen diese Fehler dazu, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht vertragsgemäß ausübt, liegt regelmäßig ein arbeitsvertraglicher Pflichtenverstoß vor, für den der Arbeitgeber abmahnen darf. Wiederholen sich die Fehler trotz einer oder mehrerer Abmahnungen, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unter Umständen kündigen.

Arbeitnehmertipp: Von einem Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit nach einer Erkrankung wieder aufnimmt, erwartet man volle Arbeitsfähigkeit. Es gibt keine „halbe Arbeitsfähigkeit“; Arbeitnehmer haben regelmäßig dieselben arbeitsvertraglichen Pflichten, egal ob sie müde und wahrnehmungseingeschränkt, oder fit und ausgeschlafen sind.

Lassen Sie sich deshalb lieber von einem Arzt untersuchen, falls Sie long Covid-Symptome haben: Gegebenenfalls stellt er bei Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit fest. Besser, man kuriert die Covid-19-Erkrankung mitsamt long Covid vollständig aus, als sich halberkrankt zum Arbeitsplatz zu schleppen und diesen wegen möglicher Fehler zu riskieren.

Eine krankheitsbedingte Kündigung muss man deshalb regelmäßig nicht befürchten, weil auch long Covid regelmäßig keine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht.

Falls man wegen einer längeren Fehlzeit trotzdem die Kündigung bekommt, sollte man umgehend einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und die Chancen einer Kündigungsschutzklage besprechen. In Fällen, in denen das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, haben Arbeitnehmer hier meist gute Klageaussichten!

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