CS Euroreal: Anleger können erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen

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Der CS Euroreal ist einer von vielen offenen Immobilienfonds, die spätestens seit dem Jahr 2008 unter finanziellen Schwierigkeiten leiden.

Seit dem Jahr 2008 haben nach und nach große offene Immobilienfonds ihre Anteilsrücknahme ausgesetzt, das bedeutet, sie wurden geschlossen, sodass Anleger nicht mehr ihre Anteile zurückgeben konnten gegen Auszahlung des investierten Kapitals.

Viele der offenen Immobilienfonds nahmen die Anteilsrücknahme auch nicht wieder auf. Das bedeutet, viele der ehemals offenen Immobilienfonds blieben geschlossen und werden inzwischen abgewickelt.

Für Anleger bedeutet das, dass der Wert ihrer Anteile sich reduziert, da die Verkäufe der Immobilienfonds teilweise nicht glücklich verlaufen und somit nur geringe Erlöse erzielt werden können. Die Erlöse müssen jedoch nach Ablösung sämtlicher verbliebener Kosten wie offene Darlehen und Gebühren für die Depotbanken und die Verwaltung die Forderungen der Anleger erfüllen. Da derzeit viele offene Immobilienfonds ihren Bestand veräußern müssen, gibt es ein Überangebot, sodass keine Höchstpreise am Markt erzielt werden können.

Anleger ehemals offener Immobilienfonds sollten von einem auf das Bankrecht spezialiserten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie Ansprüche wegen Falschberatung haben gegen den Bankberater oder den freien Vermittler.

Nach Erfahrung von Rechtsanwältin Claudia Köhler wurden offene Immobilienfonds an sicherheitsorientierte Anleger veräußert. Von der Rechtsprechung anerkannt ist, dass spätestens ab dem Jahr keine offenen Immobilienfonds an sicherheitsorientierte Anleger verkauft werden durften. Wurden das doch getan, liegt eine Falschberatung vor, die zu einem Schadensersatz führen kann, das bedeutet, dass die Kapitalanlage rückabgewickelt werden kann gegen Auszahlung des ursprünglich investierten Kapitals. So entschieden u.a. das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und das Landgericht Berlin.

Weiterhin lag eine Falschberatung vor, wenn nicht über die Aussetzungsmöglichkeit der Anteilsrücknahme bei der Beratung informiert wurde. Das hat der BGH bereits entschieden.

Vielen Mandanten von Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler mit sicherheitsorientiertem Anlageprofil wurden noch im Jahr 2010 und 2011 offene Immobilienfonds verkauft.

So wurde zum Beispiel der CS Euroreal von der Postbank Anfang des Jahres 2010 noch an vollständig sicherheitsorientierte Anleger verkauft, obwohl der CS Euroreal bereits im Jahr 2008 bereits das erste Mal geschlossen war und dann ab März 2010 endgültig geschlossen wurde.

Somit passte der Verkauf zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Anlageprofil. Es liegt eine Falschberatung vor, die zur Rückabwicklung der Finanzanlage führt.

Die Santanderbank, ehemals SEB veräußerte sogar im Jahr 2011 noch Anteile an offenen Immobilienfonds wie dem SEB Kapitalprotekt P an vollständig sicherheitsorientierte Anleger. Der Fonds ist ebenfalls inzwischen aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten geschlossen. Auch dabei handelt es sich um eine Falschberatung.

Die Santanderbank, ehemals SEB Bank vermerkte sogar auf dem Produktinformationsblatt, kurz PIB, welches seit dem Jahr 2011 Pflicht ist, um den Anleger neben dem Prospekt einen kurzen, verständlichen und vergleichbaren Überblick zu geben, dass die Anteile jederzeit zurückgegeben werden können und somit das Geld jederzeit verfügbar ist. Es erfolgte jedoch keinerlei Hinweis, dass diese Möglichkeit eben unter Umständen nicht mehr gegeben sein kann.

Auch dabei handelt es sich um eine Falschberatung.

Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler rät allen Anlegern von offenen Immobilienfonds, ihre möglichen Schadensersatzansprüche von einem auf das Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Rechtsanwalts- und die Gerichtskosten, sodass Sie keine Kosten zu erwarten haben.

Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler berät und vertritt vielzählige Anleger von ehemals offenen Immobilienfonds und konnte bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche für geschädigte Anleger erzielen.

Melden Sie sich unter der Telefonnummer: 030 / 6500 6597 oder per Email an die info@investmentschutz.de.

Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler vertritt Anleger aus ganz Deutschland. Beratungstermine werden kurzfristig vergeben. Beratung und Vertretung können auch über Telefon und Email erfolgen.

Bitte beachten Sie die Verjährungsschwelle zum 31.12.2013 für Ansprüche aus dem Jahr 2010 oder früher.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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