CS Euroreal: Auszahlung Juni 2012 – Welche Alternativen zur Abwicklung gibt es für Anleger?

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4,28 Euro je Anteil. Diesen Betrag erhalten die Anleger des CS Euroreal bei der ersten Auszahlung nach dem Aus des offenen Immobilienfonds. Die nächste Auszahlung soll im Dezember 2012 erfolgen. Wie viel Geld die Anleger bei diesem Termin erhalten werden, hängt davon ab, wie erfolgreich das Management des CS Euroreal die Immobilien des Fonds verkaufen kann. Insgesamt sind für die Abwicklung fünf Jahre vorgesehen. Anleger des CS Euroreal müssen jedoch nicht gezwungenermaßen an einer Abwicklung teilnehmen. Es gibt Alternativen zur Abwicklung.

Nächste Auszahlung: Dezember 2012

Eine Möglichkeit ist ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse. Dies ist weiterhin wie gewohnt möglich. Ein Börsenverkauf birgt allerdings wegen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

Gleichzeitig kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal auch individuell Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Dass Anlegern Schadensersatz zugesprochen wird, zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 81/11), in welchem einem Anleger eines offenen Immobilienfonds Schadensersatz zugesprochen wird. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Weitere Informationen zur Interessengemeinschaft sind auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen zu finden. Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

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