CTI 9D, CTI Vario D & ThomasLloyd Cleantech: Fachanwalt Eser hilft geschädigten Anlegern
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Stuttgart, 20. April 2025
Seit mehr als 21 Jahren ist unsere Kanzlei auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Im Zuge der andauernden Entwicklungen rund um die Cleantech-Fonds der ThomasLloyd-Gruppe betreuen wir aktuell rund 60 Mandate geschädigter Anleger. Unsere bundesweite Erfahrung zeigt, dass die Aussichten auf Schadensersatz und erfolgreiche Rückabwicklung in zahlreichen Fällen bestehen.
Zunehmende Verweigerung der Auszahlungen trotz Kündigungen
Trotz ordnungsgemäßer Kündigungen und vielfacher Aufforderungen erhalten Anleger der ThomasLloyd-Gruppe nach wie vor keine Rückzahlungen. Dies betrifft insbesondere Beteiligte an:
Kommanditbeteiligungen (u.a. Zweite, Dritte, Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG)
Genussrechten (u.a. ThomasLloyd Investments GmbH, Private Wealth GmbH)
Stillen Beteiligungen (u.a. Cleantech Infrastructure Holding GmbH)
Nachrangigen Teilschuldverschreibungen (z.B. Cleantech Infrastruktur GmbH)
Viele dieser Beteiligungen wurden als "Private Placement" ohne einen durch die BaFin genehmigten Prospekt vermittelt. Infolge fehlerhafter Aufklärung und verschwiegener Risiken bestehen vielfach Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.
Wirtschaftliche Lage der ThomasLloyd-Gruppe hochgradig angespannt
Nach veröffentlichten Informationen wies die ThomasLloyd-Gruppe für das Jahr 2022 einen Nettoverlust von 20 Millionen Euro aus. Für 2023 werden weitere Verluste erwartet. Die britische Steuerbehörde HMRC betreibt weiter veröffentlichten Informationen die Auflösung einer Konzerngesellschaft wegen Steuerrückständen.
Die Fonds der Anleger, zumeist GmbH & Co. KGs, verbuchten teils drastische Verluste:
CTI Vario D (Zweite Cleantech): Netto-Rendite -27 %, Verlust 12,4 Mio. EUR. Das eingezahlte Kapital schrumpfte auf 22,5 Mio. EUR.
CTI 9D (Fünfte Cleantech): Jahresverlust 80,5 Mio. EUR, Netto-Rendite -35 %.
Cleantech Infrastruktur GmbH: Kein positiver Wert des Kommanditkapitals mehr.
Trotz gegenteiliger Mitteilungen in "wichtigen Anlegerinformationen" mit Verweis auf angebliche Gespräche in Hongkong und "Dual Track Prozesse" ist eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive nach unseren Erkenntnissen und unsere Würdigung der Umstände leider dennoch nicht erkennbar.
Positive Rechtsprechung zugunsten der Anleger
Zahlreiche Urteile deutscher Gerichte bekräftigen inzwischen die Position der Anleger:
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.11.2024 (Az. 2-01 O 70/24): Zahlung von 610.000 EUR an Anleger wegen Unwirksamkeit der Nachrangklausel.
OLG Zweibrücken, Mai 2023: Kündigungen von Genussrechten behalten Wirksamkeit trotz späterer Verschmelzung.
OLG Brandenburg, August 2023: Schadensersatz wegen Verletzung von Gleichbehandlungsrechten.
Die Gerichte stellen zunehmend klar, dass sich die ThomasLloyd-Gesellschaften nicht auf qualifizierte Nachrangklauseln oder drohende Insolvenz berufen können, wenn übergeordnete Patronatserklärungen bestehen oder die wirtschaftliche Situation nicht ausreichend nachgewiesen wird.
Verstärktes Vorgehen gegen Vermittler mit Haftpflichtdeckung
Neben Klagen gegen die Fondsgesellschaften richten wir unser Augenmerk verstärkt auch auf die verantwortlichen Vermittler. Diese sind oftmals haftpflichtversichert. In einzelnen Fällen konnten wir bereits Vergleichslösungen außergerichtlich erzielen. Dieser Weg erspart dem Anleger gerichtliche Risiken und ermöglicht eine schnellere Rückzahlung.
Ratensparverträge, doppelte Abbuchungen und Mahnbescheide
Seit 2023 verzeichnen wir verstärkt doppelte Abbuchungen bei Anlegern der CTI Vario D mit Ratensparverträgen über 10 bis 30 Jahre. Viele widerriefen daraufhin die Einzugsermächtigung. Auch bei Einmalanlegern der Dritten oder Fünften Cleantech bleiben Ausschüttungen seit 2020 aus.
Einige Anleger erhielten limitiert befristete Rabattangebote auf Sonderzahlungen, teils mit Hinweis auf neue Projekte ("nachhaltige Wasserversorgung"). Andere haben aufgrund des Zahlungsverzugs Mahnbescheide erhalten. Allein der Widerspruch verhindert jedoch nicht die Vollstreckung. Ein fundierter anwaltlicher Beistand ist unerlässlich.
Empfohlene Schritte für betroffene Anleger:
Zusammenstellung aller Zeichnungsunterlagen, Zahlungen und Korrespondenz
Überprüfung möglicher Widerrufsrechte und Aufklärungspflichtverletzungen
Prüfung der Haftung von Vermittlern und Prospektverantwortlichen
Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherungen
Jetzt handeln: ThomasLloyd Anlegerschutzgemeinschaft beitreten
Betroffene Anleger können sich unserer ThomasLloyd-Anlegerschutzgemeinschaft ESER LAW anschließen. Wir bieten außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, aktuelle Updates und Berechnung von Forderungen.
Unsere Kanzlei hat sich bundesweit einen Namen als starke Stimme für geschädigte Anleger gemacht. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Spezialisierung und unsere Erfolge in diesem Bereich.
Kontakt für eine unverbindliche Ersteinschätzung:
Eser Law – Kanzlei für Anlegerrechte
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
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