CTmatador – FINMA warnt Anleger vor unseriöser Plattform: Was tun bei Anlagebetrug?

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Die von der CTmatador geschädigten Anleger machen sich Sorgen um ihr Geld. Denn die Auszahlung der „angelegten“ Gelder und der angeblichen Gewinne blieben die angeblichen Broker ihnen bisher schuldig. Tatsächlich sind die falschen Broker seit einiger Zeit auch nicht mehr erreichbar. Nur Zufall? Geschädigte Anleger behaupten nun, es müsse Anlagebetrug sein! Unlängst warnte bereits die Aufsichtsbehörde FINMA vor den dubiosen Machenschaften der unseriösen Trading Plattform. Was ist von alledem zu halten? 

Ein Ärgernis: Die Website ist nur Schwindel als Vorstufe zum Anlagebetrug!

Auf der betrügerischen Website vernahmen arglose Anleger mitunter folgende Heucheleien:

„CTmatador ist eine internationale Finanzdienstleistungsplattform, die Kunden hochwertige Anlagemöglichkeiten bietet. Alle unsere Tätigkeiten sind darauf ausgerichtet, Ihre Handelsmöglichkeiten zu erweitern. Die CTmatadorPlattform ist einfach zu verwenden und wurde entwickelt, um den Handel intelligenter, einfacher und intuitiver zu machen."

Die zugegebenermaßen gut gemachte Website überzeugte viele Anleger sowohl strukturell als auch inhaltlich. Da alles sehr seriös schien, dachte seiner Zeiten wohl niemand an Anlagebetrug. Ein folgenschwerer Irrtum! Kein Wunder also, dass viele Anleger Unsummen „investiert“ haben. Indes, die heuchlerisch zugesagten Gewinne wurden nie realisiert, denn kein Cent wurde wirklich „investiert“. Anlegern wurde nicht einmal ihr eingebrachtes Geld zurückgezahlt. Makaber ist, dass selbst Experten auf den Schwindel hereingefallen sind. Doch von wem können betrogene Anleger nun zielführende Hilfe erwarten?

Die Betreiber agieren im Verborgenen!

Die Verantwortlichen von CTmatador vertuschen Anlegern die echten Tatsachen sowie ihre Identität. Anleger sind daher außerstande die realen Verhältnisse und die Identität der Täter aufzudecken! Die Betrüger verwenden diverse – auffallend ähnliche  –  Websites auf Basis derselben frechen Betrugsmasche und halten diese Websites aktuell, um sie im Bedarfsfall einfach on- oder offline zu schalten. Das ist leicht und geht schnell! Ferner ändern die Kriminellen ihre Top-Level-Domain ständig ab. Allein hierdurch schaffen sie es, die staatlichen Aufsichtsbehörden leicht irrezuführen und ihre Ermittlungen hinauszuzögern oder gar zunichtezumachen.

Wer also ist der Betreiber von CTmatador? Auf der Webseite ctmatador.com gibt es dazu kaum verwertbare Angaben. Gewiss wird als Betreiberin eine Wind Holdings Ltd., Suite 305, Griffith Corporate Centre,Kingstown St. Vincent und die Grenadinen genannt, zudem weitere, vorgebliche Geschäftsanschriften: Grosspeteranlage 29 Grosspeter Tower, 4052 Basel in der Schweiz sowie 110 Bishopsgate, London EC2N 4AY im Vereinigten Königreich. Unter diesen sind die Macher von CTmatador jedoch nicht auffindbar, handelt es sich doch um Fake-Adressen. Daneben finden sich dort auch die E-Mail-Adresse support@ct-matador.com und die Telefonnummern +46317813619 (Schweden), +3197010282375 (Niederlande) und +442033766181 (Großbritannien).

Anleger träumen von Gewinnen und bemerken nicht, dass sie schon betrogen wurden!

Während Anleger sich auf horrende Gewinne freuen, ist der Anlagebetrug bereits vollzogen worden. Misstrauen kommt Anlegern erst, wenn die betrügerischen Broker ihnen die Auszahlung des Geldes versagen. Und dann sind die Täter oft schon über alle Berge! Betrogene Anleger erzählen ferner, dass sie meist noch hanebüchene Steuern und andere Gebühren bezahlt hätten, weil sie hofften, dass die vermeintlichen Broker ihnen dann doch noch das Geld ausbezahlen würden. Es kam aber ganz anders: Denn trotz der wiederholten Zahlungen wurde Anlegern ihr Geld auch diesmal nicht zurückgezahlt. Warum nicht? Der Grund hierfür ist schlicht, dass das betrügerische Geschäftsmodell gerade darauf abzielt, gutgläubige Anleger zu täuschen und ihnen in betrügerischer Absicht ihr Geld abzujagen! Der gewerbsmäßige Anlagebetrug ist also stets das eigentliche Ziel des ganzen Schwindels. Es existierte zu keiner Zeit ein Investment! Das von Anlegern „angelegte“ Geld landet dabei stets direkt bei den Anlagebetrügern!

Können Anlegern Warnmeldungen von FINMA und anderen Aufsichtsbehörden weiterhelfen? 

Betrogene Anleger sind verärgert, dass gerade sie betrogen wurden, denn immerhin hatten etliche Anleger zuvor alles getan, um gerade nicht einem Anlagebetrug zu erliegen. Sie hatten hierzu vielfach und intensiv im Internet recherchiert. Weil sie aber nichts Verdächtiges ermitteln konnten, gingen jene Anleger irrig davon aus, dass mit ihrer geplanten „Geldanlage“ alles in Ordnung sei. Ein folgenschwerer Irrtum! Leider waren Anleger aber nur deshalb nicht in der Lage, rechtzeitig die illegalen Aktivitäten der Betrüger zu durchschauen, da die Täter noch viele Monate unbemerkt von den staatlichen Behörden ihren illegalen Geschäften nachgehen konnten. Der Grund hierfür ist, dass die Aufsichtsbehörden auf die falschen Broker grundsätzlich nur spät aufmerksam werden. Die Aufsichtsbehörden geben Warnlisten nämlich nur dann heraus, wenn der Anlagebetrug ihnen zuvor von früheren Betrugsopfern kundgegeben wurde. Später betrogene Anleger haben praktisch immer das Nachsehen, denn sie können nicht rechtzeitig erkennen, dass etwas nicht stimmt. Nur wenn demnach bereits Betrogene ihre schlechten Erfahrungen mit den falschen Brokern öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien mit anderen Betrugsopfern im Internet teilen und etwa bei Auszahlungsproblemen mit den falschen Brokern darauf spezialisierte Rechtsanwälte aufsuchen, geben die staatlichen Behörden – wie unlängst die schweizerische FINMA am 21.11.2022 – ihrerseits erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker heraus! Das hilft betrogenen Anlegern leider oft nicht weiter, weil sie ihr Geld offenkundig schon verloren haben. Muss das auch so bleiben? Wo gibt es Hilfe und was sollten betrogene Anleger tun?

Was tun betrogene Anleger?

Betrogene Anleger erstatten meist sofort eine Strafanzeige und glauben fest daran, so an ihr Geld zu kommen. Viele von ihnen wissen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, dass eine Strafanzeige nicht die Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes bezweckt, sondern lediglich der Strafverfolgung und bestenfalls der Bestrafung der Täter dient! Betroffene Anleger müssen sich ihr Geld auf anderem Wege zurückbeschaffen. Hierzu bedarf es eines komplexen Sachverstandes einerseits und genügend Zeit für intensive Recherchen andererseits. Die staatlichen Ermittlungsstellen können Anlegern oftmals nicht weiterhelfen. Hierzu äußert sich Jochen Resch von der Kanzlei Resch Rechtsanwälte aus Berlin wie folgt: „Unsere jahrelange Expertise und insbesondere unsere komplexen nationalen und internationalen Verbindungen ermöglichen es uns, individuelle und intensive forensische Ermittlungen selbst vorzunehmen und insofern gerade auch Fälle mit internationalem Bezug erfolgreich zu lösen. Wir verfolgen dabei stets die Spur des Geldes. Damals hieß es noch, Geld sei nicht weg, sondern nur anderswo. Nun möchten wir dies ergänzen: Geld ist sogar noch digital verfolgbar, wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain anonymisiert wurde.“


Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

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