Proloxy – Ungute Erfahrungen der Anleger mit Trading Plattform: BaFin warnt vor Anlagebetrug!

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Von Proloxy geprellte Anleger schäumen vor Wut: Sie alle berichten über ihre unguten Erfahrungen mit dem unseriösen Finanzdienstleister namens Proloxy. Anleger bezeugen, dass Proloxy sie nicht bloß belogen, sondern auch um ihr Geld betrogen habe. Gewinne hätten Anleger auch nicht ausbezahlt bekommen. Dies sind Indizien für Anlagebetrug! Inzwischen warnt auch die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin vor unlauteren Aktivitäten im Zusammenhang mit Proloxy. Womit aber begann der Betrug? Alles begann damit, dass Anleger den Lügen auf der Website aufgesessen sind. Erst dann „investierten“ sie Unsummen. Ihr Geld landete direkt bei den Betrügern und wurde nie investiert. Hilfe von der Polizei gibt es keine. Gute Chancen für Anleger, das Geld zurückzubekommen, gibt es dennoch! 


Bloß Lügen auf der Website - Anleger fallen in Scharen herein!

Anleger verstehen, dass sie von Proloxy von Anfang an nur belogen und betrogen wurden. Bereits die Website ist ein einziger „Fake“! Anleger haben den schönen Worten geglaubt und erfassten den Anlagebetrug zu Beginn noch nicht. Selbst Profis fällt dies schwer, da der Online-Anlagebetrug meist extrem aufwendig umgesetzt ist. Auf der Website konnten Anleger etwa lesen:

„Proloxy bietet sowohl neuen als auch erfahrenen Händlern eine All-in-One-Lösung, die sie auf ihrer Handelsreise unterstützt... Verpassen Sie nie eine Gelegenheit mit Proloxy. Beginnen Sie noch heute mit dem Handel von CFDs auf einer einfach zu bedienenden und intuitiven Plattform und genießen Sie eine nahtlose Handelsmarkterfahrung. Wählen Sie aus einer breiten Palette von verschiedenen Vermögenswerten für den Handel - Trendaktien, Rohstoffe, Währungen, Indizes und führende Kryptowährungen."

Alles wirkte echt. Arglose Anleger hielten die Website für absolut seriös. Ein kleiner Trost: Fachleute erkennen oft den Anlagebetrug  auch nicht immer sofort.

Wo verstecken sich die Hintermänner von Proloxy?

Die Hintermänner von Proloxy machen sich viel Mühe damit, Anlegern den Betrug und ihre eigene Identität zu verschleiern. Die Kriminellen benutzen viele ähnliche Websites mit derselben unlauteren Betrugsmasche und halten sie stets aktuell, um sie im Fall der Fälle schnell im Netz freizuschalten oder bei Bedarf ebenso schnell wieder abzuschalten. Ferner verändern die Täter auch ihre Top-Level-Domain ständig und können so leicht staatliche Ermittlungsbehörden an der Nase herumführen und deren Ermittlungen verzögern.

Doch wer ist der Betreiber der Proloxy? Auf der Website proloxy.com gibt es diesbezüglich kaum verwertbare Angaben. Freilich wird die Gesellschaft Proloxy, allerdings ohne Rechtsform, mit der Nennung von St. Vincent und die Grenadinen angegeben, unter dieser sind die Macher von Proloxy freilich nicht auffindbar, handelt es sich doch bestenfalls um eine Briefkastenfirma. Registriert wurde dieses Domain am 06.04.2022 bei PDR Ltd. Außerdem findet sich dort auch die übliche Support-E-Mail-Adresse support@proloxy.com, jedoch keine Telefonnummer.


Anleger bemerken den Anlagebetrug nicht!

Während Anleger oft von hohen Renditen träumen, verschlafen sie gewissermaßen den Anlagebetrug, welcher sich parallel im Hintergrund vollzieht. Anleger wurden schon auf der Website belogen und keiner hat den Anlagebetrug im Nachgang bemerkt. Skeptisch wurden Anleger oft erst, als die Betrüger ihnen das Geld nicht auszahlen wollten. Viele Anleger mussten überdies noch angebliche Steuern, Gebühren oder sonst was bezahlen, damit die Betrüger ihnen das Geld auszahlen würden. Etliche Anleger zahlten tatsächlich! Natürlich gab es auch dann keine Auszahlung! Nie existierte ein Investment. Das „angelegte“ Geld der Opfer floss direkt an die Betrüger. Wie erhalten die betrogenen Anleger das Geld zurück?


Was haben die geschädigten Anleger von Warnlisten der Aufsichtsbehörden?

Geschädigte Opfer werfen sich oft vor, dass sie den Anlagebetrug nicht rechtzeitig haben kommen sehen, und zwar, obschon viele Anleger im Internet zuvor gewissenhaft recherchiert haben. Das Problem: Zum Zeitpunkt ihrer Recherche fanden Anleger oft keine Indizien für illegale Aktivitäten der Täter und mussten so davon ausgehen, dass alles rechtens sei. Aber warum konnten Anleger keine Anzeichen für Betrug feststellen? Dies, weil die Täter oft noch lange nach dem Betrug unterm Radar der Aufsichtsbehörden ihr kriminelles Unwesen treiben. Denn die Behörden – so auch die deutsche BaFin am 05.08.2022 - geben Warnlisten generell erst dann heraus, wenn der Anlagebetrug zuvor bereits von anderen Betrugsopfern öffentlich gemacht wurde. Neue Anleger merken nichts vom Schwindel, denn sie können praktisch nie rechtzeitig Kenntnis davon erlangen, dass etwas nicht legal ist. Nur wenn bereits betrogene Anleger ihre negativen Erfahrungen öffentlich – sei es in Foren, Bewertungsplattformen oder über soziale Medien - teilen und etwa bei Auszahlungsproblemen mit Brokern sich hilfesuchend Anwälten zuwenden, dann erst geben die Behörden – und das auch meist nur vereinzelt – erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker heraus. Doch im Ergebnis haben betrogene Anleger wohl eher wenig praktischen Nutzen davon, zumal ihr Geld offenkundig schon verloren ist.


Was tun betroffene Anleger?

Betroffene Anleger rennen meist zur Polizei, um eine Strafanzeige wegen Anlagebetrugs zu stellen. Doch Sie verkennen meist, dass sie so kein Geld zurückbekommen. Denn eine Strafanzeige dient nur der Strafverfolgung und im besten Fall der Bestrafung der Verbrecher. Betrogene Opfer müssen sich ihr Geld auf andere Art zurückholen. Hierzu sind komplexer Sachverstand und viel Zeit für die Recherche das A und O. Staatliche Ermittlungsbehörden stoßen dabei zwar an ihre Grenzen, doch genau jetzt können wir RESCH Rechtsanwälte helfen: „Wir stellen forensische Ermittlungen an. Mit unseren internationalen Netzwerken sind wir dazu fähig, auch Fälle mit internationalen Bezug zu lösen. Tatsächlich ist bei der Vielzahl der Fälle ein Auslandsbezug feststellbar! Wir nehmen die Spur des Geldes auf. Damals hieß es, Geld sei nicht weg, sondern nur woanders. Heute möchten wir dem hinzufügen: Geld ist ferner digital verfolgbar, und zwar auch noch dann, wenn es über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain unkenntlich gemacht wurde“, erklärt Rechtsanwalt Jochen Resch.



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