Cum-Ex-Geschäfte: Anleger fordern Schadensersatz von Banken! Klagen laufen! Eile ist geboten!

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Anleger/Unternehmer, die mit sog. „Cum-Ex-Geschäften“ ihr Geld verloren haben, fordern inzwischen verstärkt ihr Geld von den beteiligten/vermittelnden Banken vor deutschen Gerichten zurück, worauf die Rechtsanwalts-Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

So fordert z. B. einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 11.04.2017 zufolge gerade der Drogerie-Unternehmer Erwin Müller von seiner ehemaligen Schweizer Bank, der Bank J. Safra Sarasin, Schadensersatz in Höhe von ca. 45 Mio. Euro vor dem Landgericht Ulm wegen Verlusten mit umstrittenen „Cum-Ex-Geschäften“.

Müller investierte dabei wohl ca. 50 Mio. € aus seinem Privatvermögen in den Luxemburger Sheridan-Fonds, wobei die Schweizer Bank mit Müllers Geld sog. „Cum-Ex-Geschäfte“ betrieb. Hierbei wird mehrmals Kapitalertragssteuer zurückerstattet, obwohl diese nur einmal bezahlt wird. Dabei sieht es dabei wohl in dem Gerichtsverfahren recht gut für Müller aus, so hat laut Süddeutscher Zeitung die Richterin wohl angedeutet, dass die Bank in drei Fällen ihre Beratungspflichten nicht erfüllt haben könnte.

Dies ist nicht der einzige Fall, der vor einem deutschen Gericht wegen Verlusten mit „Cum-Ex-Geschäften“ gegen eine Schweizer Bank verhandelt wird. So läuft Medienberichten der letzten Wochen zufolge (z. B. www.fondsprofessionell.de vom 27.02.2017) auch vor dem Landgericht München I gerade eine Schadensersatz-Klage eines Münchner Unternehmers – ebenfalls gegen die Schweizer Bank Sarasin – ebenfalls wegen missglückter „Cum-Ex-Geschäfte.“

Auch im dortigen Fall läuft es den Medienberichten zufolge recht gut für den dortigen Anleger, das Gericht hat wohl bereits einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, dem die Bank aber wohl nicht nähertreten wollte. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner hierzu: „Diese Fälle könnten der Auftakt einer Klagewelle vor deutschen Gerichten wegen der umstrittenen ‚Cum-Ex-Geschäfte‘ sein. Viele Anleger und Unternehmer haben hierbei erhebliche Verluste mit diesen komplizierten Anlageprodukten erlitten, oftmals ohne auf die teilweise erheblichen Risiken ausreichend hingewiesen worden zu sein.“

In diesen Fällen sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, oftmals gute Chancen auf Schadensersatz bestehen.

Dr. Späth weiter: „Hierbei kommt betroffenen Anlegern und Unternehmern auch zugute, dass in vielen Fällen, auch wenn z. B. Schweizer Banken beteiligt waren, trotzdem oftmals vor deutschen Gerichten geklagt werden kann, die erfahrungsgemäß deutlich anlegerfreundlicher sind als z. B. Gerichte in der Schweiz. Denn oftmals lässt sich z. B. der sog. ‚Verbrauchergerichtsstand‘, der Gerichtsstand der ‚Unerlaubten Handlung‘ oder ein sonstiger Gerichtsstand in Deutschland begründen, ein sehr großer Vorteil für Betroffene“.

Oftmals sollten die Chancen somit gut sein, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB arbeiten auch mit mehreren renommierten Prozessfinanzierern zusammen, die ggf., nach Prüfung im Einzelfall, die Kosten eines Rechtsstreits übernehmen würden. Auch Geschädigte, die weitere Kosten scheuen, könnten somit zu ihrem Recht kommen und ihren Schaden ersetzt bekommen.

Doch Vorsicht, Eile ist geboten:

Dr. Späth: „In vielen Fällen droht aufgrund der Vorschrift der §§ 195, 199 BGB bereits zum Jahresende 2017 Verjährung einzutreten. Betroffene sollten also nicht zögern, umgehend ihre Ansprüche fachanwaltlich prüfen zu lassen“.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB hat dabei viel Erfahrung mit derartigen Fällen. Seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 15 Jahren, ist sie fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und hat in der Vergangenheit auch bereits viele Fälle, bei denen z. B. Schweizer Banken auf der Gegenseite beteiligt waren, erfolgreich betreut, wie z. B. letztes Jahr mehrere hundert Anleger im Zusammenhang mit der Abwertung des Schweizer Franken/Euro.

Betroffene Anleger/Unternehmer können sich an Dr. Späth & Partner wenden, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne.


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