Daimler-Abgasskandal: Drei weitere Urteile zu den Dieselmotoren OM642 / OM651 vor dem LG Stuttgart

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Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG im Dezember dreimal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Dabei stehen Dieselfahrzeuge mit den Motoren OM642 und OM651 (sowohl mit Euro 5- und als auch mit Euro 6-Abgasnorm) in Fokus. Sie sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. 

Das Landgericht Stuttgart macht seinem Ruf als Schrecken der Daimler AG im Dieselskandal einmal mehr alle Ehre. Die 16. Zivilkammer hat die Daimler AG wegen ihrer Rolle im Abgasskandal wieder in drei Fällen zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Es bleibt also dabei, dass geschädigte Verbraucher beste Aussichten haben, gegen die Daimler AG im Rahmen der Betrugshaftung vorzugehen und finanzielle Kompensation für ihre wirtschaftlichen Nachteile durch die Abgasmanipulationen zu erhalten. 

Durch das Urteil vom 16. Dezember 2020 (Az.: 16 O 455/20) wurde die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic verurteilt. Das Unternehmen muss 34.518,28 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. September 2020 zu zahlen und den geschädigten Verbraucher von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1437,70 Euro freizustellen. Ebenso um die Daimler AG 89 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Der Wagen ist mit dem Dieselmotor OM651 mit der Schadstoffklasse Euro 5 ausgestattet. Um einen Dieselmotor OM651 mit der Schadstoffklasse Euro 6 handelt es sich beim Mercedes-Benz C 220 Blutec (Urteil vom 23.12.2020, Az.: 16 O 469/20). Für das Fahrzeug erhält der geschädigte Verbraucher 11.995,87 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8. September 2020 und wird von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 934,03 Euro freigestellt. Daimler muss 70 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. 

„Bei beiden Fahrzeugen liegt eine illegale Abschalteinrichtung in Form der sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung vor. Dadurch wird bekanntlich die Abgasreinigung im Prüfbetrieb heruntergeregelt, um während des Prüfzyklus die Grenzwerte einzuhalten. Die Fahrzeuge unterliegen wegen der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems bereits einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Behörde hat auch bestätigt, dass es sich bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. Daraus ergebe sich das vorsätzlich sittenwidrige Verhalten, das durch die arglistige Täuschung einen deliktischen Schadenersatzanspruch begründe. 

Im Mercedes-Benz ML 350 Bleute 4Matic ist ein 6-Zylinder-Dieselmotor des Typs OM642 mit der Schadstoffklasse Euro 6 verbaut. Der geschädigte Verbraucher erhält 23.449,03 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8. September 2020. Die Daimler AG muss 90 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Gericht bestätigt, dass in dem Fahrzeug eine Funktion der Abgasreinigung zum Einsatz kommt, die das Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzykluses (NEFZ) erkennt. „Unter den Bedingungen des NEFZ wird die Abgasreinigung so angesteuert, dass die NOx-Emissionen reduziert werden, während die Abgasreinigung unter anderen Bedingungen zu Lasten der NOx-Emissionen erheblich zurückgefahren wird. Das führt dazu, dass das Fahrzeug die Grenzwerte der Euro 6-Norm nur unter den exakten Umständen des NEFZ-Zyklus einhält, außerhalb dieser Bedingungen jedoch nicht. Beim Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzykluses wird eine erhöhte Menge Harnstoff im SCR-System beigemischt, während dies im realen Fahrbetrieb nicht der Fall ist“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Im Übrigen habe das Kraftfahrt-Bundesamt für den in Frage stehenden Motor Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. 

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont zudem: „Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656. Geschädigte Verbraucher haben also weitreichende Chancen, von der Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Wege der Betrugshaftungsklage Schadensersatz zu erhalten und das Skandalfahrzeug abzugeben.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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