Daimler AG: Dieselsskandal bei Mercedes-Benz-Fahrzeugen setzt sich fort

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Die Daimler AG kommt mit ihrer Premium-Marke Mercedes-Benz nicht mehr aus den Schlagzeilen des Dieselabgasskandals hinaus. Nach kürzlich erfolgten Rückrufen von Mercedes-Benz-Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 durch das Kraftfahrt-Bundesamt wurde jetzt das C-Klasse-Modell C300 Hybrid der Baujahre 2013 bis 2016 wegen des Verdachts auf eine illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation zurückgerufen.

Der deutsche Premium-Autobauer Daimler AG kommt aus dem Strudel im Dieselabgasskandal offensichtlich nicht mehr heraus. Wie kürzlich bekannt wurde, muss der Daimler-Konzern (Mercedes-Benz) etwa 170.000 weitere Diesel-Fahrzeuge wegen des Vorwurfs einer illegalen Abgastechnik zurückrufen. Das hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verordnet und damit einen bereits im vergangenen Jahr erlassenen Rückrufbescheid, der sich auf den Geländewagen GLK bezog, um weitere Baureihen ergänzt. Betroffen sind laut der Bundesbehörde ältere Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5, davon etwa 60.000 in Deutschland. Die Fahrzeuge werden seit 2014 nicht mehr produziert. Der jüngste Rückruf bei Daimler lässt die Zahl der vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Fahrzeuge auf beachtliche 1,4 Millionen steigen.

„Jetzt zwingt das KBA den Autobauer erneut, Dieselfahrzeuge zurückzurufen, in denen illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation verbaut sein sollen. Betroffen von dem Rückruf ist das C-Klasse-Modell C300 Hybrid. Insgesamt sind laut den Angaben 7235 Fahrzeuge der Baureihe 205betroffen, davon 896 in Deutschland, teilte die Behörde mit. Der Rückruf läuft unter dem Code 5499636 und gilt für die Modelle der Baujahre 2013 bis 2016“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Argumente des Richters zusammen. Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das ist ein weiterer Anhaltspunkt für die Rolle der Daimler AG mit ihrer Premium-Marke Mercedes-Benz im Dieselskandal. Immer mehr Gerichte urteilen im Sinne der Verbraucher gegen die Daimler AG und sprechen ihnen im Wege von Betrugshaftungsklagen Schadensersatz zu. Die Daimler AG setzt das sogenannte „Thermische Fenster“ ein. Damit ist ein Temperatur-Korridor gemeint, in dessen Rahmen die Abgasverarbeitung funktioniert. Unter und über bestimmten Temperaturen wird die Abgasbehandlung mit dem Argument des Bauteilschutzes vor Überhitzung rigoros abgeschaltet, sodass die tatsächlichen Ausstöße weit über dem der offiziellen Testphasen liegen. Besonders betroffen sind die Motoren der Motoren Typen OM 651, OM 622, OM 626, OM 654 und OM 642. „Das bedeutet: Mittlerweile musste die Daimler AG zahlreiche verschiedene Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 und auch Euro 6 zurückrufen. Es ist aber neu, dass jetzt auch ein Hybrid-Fahrzeug, das ja als besonders sauber und umweltschonend gilt, im Verdacht steht, viel mehr Abgase auszustoßen als angegeben. Eigentümer sollten daher den Weg der Betrugshaftungsklage überprüfen lassen und die verbraucherfreundliche Haltung der Gerichte nutzen“, betont der erfahrene Dieselanwalt.

Apropos verbraucherfreundliche Haltung: Der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat die Daimler AG im Mercedes-Abgasskandal nochmals stärker in die Pflicht genommen. Der Autohersteller müsse die Funktionsweise von verwendeten Abschalteinrichtungen wie Thermofenster oder Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung darlegen und erklären, warum diese Funktionen notwendig und damit zulässig sein sollen, machten die Richter in drei Verfahren am 5. Mai deutlich. Darüber hinaus müsse der Konzern auch mitteilen, welche Angaben zu den Funktionen im Typengenehmigungsverfahren gemacht wurden. Weitgehend geschwärzte Dokumente reichten nicht aus. „Damit wird es für die Daimler AG immer schwieriger, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Die Chancen, auch gegen die Daimler AG im Komplex des Diesel-Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchzusetzen, steigen damit für geschädigte Verbraucher immer mehr“, stellt Dr. Gerrit W. Hartung klar.



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