Daimler-Mercedes Software-Update für Diesel Aktionscode 5496136; Klagen laufen in Kiel,Lübeck,Berlin

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Wie bereits bekannt, wird Daimler auf Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Europa einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Dieselmotor durchführen. Europaweit sind rund 700.000 Fahrzeuge Teil des Rückrufes. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland.

Ein Großteil der Fahrzeuge war zudem bereits für die freiwillige Service-Maßnahme vorgesehen, die Daimler bereits im Juli 2017 angekündigt hatte.

Der Rückruf wird sich dabei überwiegend auf die folgenden Modelle erstrecken: Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651). Es sind zudem weitere einzelne Modellvarianten im Umfang des Rückrufes. Eine Übersicht finden Sie hier: 

Servicemaßnahme und Rückrufaktion

Bis zu diesem verpflichtenden Rückruf schreibt Daimler seine Kunden mit dem Angebot an, eine „freiwillige Servicemaßnahme“ durchführen zu lassen, wobei sich diese Maßnahme vom Zwangsrückruf inhaltlich nicht unterscheidet: 

Im Rahmen beider Maßnahmen wird ein Software-Update für die Motorsteuerung Ihres Fahrzeuges aufgespielt. Grund dafür wird ebenfalls die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung sein. Bei den verwendeten sog. „Thermofenstern“ findet die Abgasreinigung in einem Dieselmotor nicht immer, sondern nur in bestimmten Temperaturbereichen statt. Das Software-Update soll diese unzulässige Einrichtung beseitigen. 

Durch ein solches Update drohen jedoch Folgeschäden:

Ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, ein Leistungsabfall und eine geringere Lebensdauer des Motors. Und noch schlimmer: Experten sind sich einig, dass das Software-Update zu einem erheblichen Mehrverbrauch an dem teuren Harnstoff AdBlue führen wird.

Da sich die Daimler AG weigert, die entsprechend notwendigen Hardware-Umrüstungen vorzunehmen, wird das Problem seitens Mercedes auf den Kunden abgewälzt. Dies hätte zur Folge, dass Sie fortlaufend zur Werkstatt fahren und den teuren Harnstoff AdBlue auf eigene Kosten nachfüllen müssten.

Zudem droht ein Dieselfahrverbot in vielen Städten Deutschlands. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dieser Tage mehr als deutlich gemacht. Auch die Richter des Verwaltungsgerichts Stuttgart sind sich einig, dass ein Software-Update nicht ausreichen wird, um die gesetzlich vorgeschriebenen Stickoxidwerte einzuhalten.

Soll man das Mercedes-Update durchführen lassen?

Die Frage ist mehr als berechtigt. Viele unserer Mandanten in Sachen Volkswagen mussten nach dem Update technische Mängel feststellen.

Es ist eine nicht nur vereinzelt vertretene Auffassung, dass der Abgasbetrug sich nicht so einfach digital zurückdrehen lässt, wie es die Chefetage der Autohersteller gerne hätte. Folgende Probleme im Nachgang zur Nachrüstung sind uns bekannt:

  • Einige Autos springen danach nicht mehr an.
  • Probleme mit der Abgasrückführung (AGR).
  • Autos bleiben liegen.

Rechtliche Schritte?

Der unkomplizierteste und meist lukrativste Weg, sich von dem mangelbehafteten Wagen zu lösen, ist in der Regel die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dabei erhalten Sie den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurück. Alternativ besteht die Möglichkeit den Finanzierungsvertrag rückabzuwickeln. Im Falle der Finanzierung erhalten Sie sämtliche Zahlungen, egal ob Darlehnsrate oder Barzahlung, ab dem Zeitpunkt der Zahlung verzinst.

So können Sie die Rückerstattungssumme berechnen

(Kaufpreis in EUR x gefahrene Kilometer) / (300.000 km – Kilometerstand bei Kauf) 

Beispiel: 

(22.500 EUR x 50.000) / (300.000 km – 80.000 km) = 5.113,64 (Nutzungsersatz) 

Rückerstattung = 22.500 EUR – 5.113,64 EUR = 17.386,36 EUR

In ähnlich gelagerten Fällen gegen die Volkswagen AG konnten wir für unsere Mandantschaft bereits in großer Zahl gerichtliche Erfolge erzielen. Wir führen bereits Klage für betroffene Daimler-Kunden u. a. bei den Landgerichten in Lübeck, Kiel, Berlin.

Gerne beraten wir Sie auch bei Ihren Schritten gegen die Daimler AG. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung.



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