Daimler will Software-Update bei Mercedes-Diesel mit Gutschein belohnen

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Nach diversen Rückrufen ist Daimler tiefer in den Abgasskandal gerutscht. Obwohl Daimler die beanstandeten Funktionen bei der Abgasreinigung für legal hält, soll es mit der Nachrüstung nun ganz schnell gehen. Die Kunden sollen ein Software-Update auf verschiedene Mercedes-Dieselmodelle mit der Abgasnorm Euro 5 und 6b aufspielen lassen und erhalten von Daimler dafür einen Verrechnungsgutschein mit einem Wert in Höhe von 100 Euro.

Die Aktion richtet sich an Kunden, deren Dieselfahrzeuge von einem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen sind, und auch an Kunden, bei deren Fahrzeugen im Rahmen eines freiwilligen Rückrufs von Daimler ein Software-Update aufgespielt werden soll.

Das KBA hatte im vergangenen Jahr den Rückruf für europaweit rund 680.000 Mercedes-Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Für einen Teil dieser Fahrzeuge gab es schon seit 2017 einen freiwilligen Rückruf. Diese Service-Maßnahme umfasst nach Angaben von Daimler europaweit rund 3 Millionen Fahrzeuge. Im Juni 2019 folgte der verpflichtende Rückruf des KBA für Modelle des Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 und kürzlich ein Rückruf für mehrere hunderttausend Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651, darunter auch der Mercedes Sprinter. Hier liegt allerdings noch kein Software-Update vor.

Daimler hält die beanstandeten Funktionen bei der Abgasreinigung für zulässig und hat Widerspruch eingelegt, wird den Rückruf aber durchführen. Nun will Daimler das Aufspielen des Software-Updates offenbar sogar mit einem Verrechnungsgutschein für Waren und Dienstleistungen in Höhe von 100 Euro forcieren. Die Aktion läuft bis zum Jahresende und gilt auch rückwirkend für Kunden, die das Update bereits haben aufspielen lassen. Insgesamt gilt die Aktion europaweit für rund 3,6 Millionen Fahrzeuge.

Fraglich ist, was hinter dieser Maßnahme steckt. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung glaubt nicht, dass es sich nur um eine kundenfreundliche Aktion handelt: „Daimler möchte offenbar so schnell wie möglich die Software-Updates auch bei Fahrzeugen, die nur Teil des freiwilligen Rückrufs sind, aufspielen lassen. Möglicherweise sollen so weitere verpflichtende Rückrufe durch das KBA verhindert werden.“

Die Auswirkungen des Software-Updates auf den Motor sind ungewiss. Negative Folgen für den Verbrauch oder die Leistung können nicht ausgeschlossen werden. „Solange der Rückruf freiwillig ist und nicht auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts erfolgt, müssen die betroffenen Kunden das Update nicht aufspielen lassen. Es droht dann auch keine Zwangsstilllegung des Fahrzeugs“, erklärt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Auf der anderen Seite können betroffenen Mercedes-Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen. Der BGH hat bereits Anfang des Jahres entschieden, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt.

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de.



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