Daniel-Sebastian-Abmahnung – Verjährung?

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Wie lang darf die Musikindustrie einer Urheberrechtsverletzung nachgehen?

Sie haben eine Daniel-Sebastian-Abmahnung im Briefkasten? Es geht um einen illegalen Musiktausch, der dem Anschluss daheim zugeordnet worden ist. Der Empfänger (= Inhaber des Internetanschlusses) soll daher in wenigen Tagen gegenüber der DigiRights Administration GmbH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dazu soll der Abgemahnte auch noch einen hohen Schadenersatz zahlen. 

Dabei ist in vielen Daniel-Sebastian-Abmahnungen eine Tatzeit (= Zeitpunkt des Uploads) genannt, die bereits Jahre zurückliegt. Derzeit verteidigen wir Abmahnungen, die einen Musik-Upload aus dem Jahre 2013, 2014 und 2015 rügen.

Schnell fragt sich der Abgemahnte, ob denn eine Forderung nach so langer Zeit noch durchsetzbar ist (Verjährung). Dazu muss man zuerst wissen, welche Forderungen (Plural) mit dem Schreiben geltend gemacht werden. Es sind nämlich unterschiedliche Verjährungsfristen zu beachten.

Welche Forderungen werden überhaupt mit der Abmahnung geltend gemacht?

  1. Unterlassung solcher Uploads in der Zukunft
  2. Schadenersatz für DigiRights Administration GmbH
  3. Gebühren von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Verjährung – unterschiedliche Fristen beachten!

  1. Unterlassung: 3 Jahre
  2. Schadenersatz: 10 Jahre
  3. Gebühren: 3 Jahre

Wie berechnen sich die Fristen?

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Maßgeblicher Zeitpunkt: Tag der Auskunft vom Provider 

Für den Unterlassungsanspruch bei Filesharing-Fällen beginnt die Frist also nicht an dem Tag der Rechtsverletzung selbst, sondern erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem die DigiRights Administration GmbH sowohl von der Rechtsverletzung als auch vom Namen und der Anschrift des Anschlussinhabers Kenntnis erlangt, § 102 Satz 1 UrhG in Verbindung mit §§ 195, 199 Absatz 1 BGB. Damit ist der Tag maßgeblich, an dem der Provider die persönlichen Daten über den Anschlussinhaber mitteilt. Erst dann hat die Rechteinhaberin Kenntnis von der Person des Anschlussinhabers und damit die Möglichkeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Für die Erstattung der anwaltlichen Gebühren ist ebenso nicht der Tag der Verletzungshandlung maßgeblich, sondern der Tag des Ausspruchs der Daniel-Sebastian-Abmahnung, § 199 Absatz 1 Nr. 1 und 2 BGB. Auch hier gilt, dass die Frist – wie oben – erst mit dem Schluss des Jahres startet, in dem die Abmahnung erstellt und versendet worden ist.

Beispiel:

  • Verstoß 14.03.2014
  • Tag der Provider Auskunft: 01.06.2014
  • Fristbeginn: 01.01.2015
  • Fristende: 31.12.2017

10 Jahre Zeit für den Schadenersatz 

Für die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gilt nach aktuellen Ansicht des BGH die 10-jährige Verjährungsfrist (BGH, Urteil vom 12.05.2016, I ZR 48/15, Rn. 95; ferner Urteil vom 15.01.2015, I ZR 148/13, Rn. 28 ff.). Daher hat der Abmahner recht viel Zeit, um den Schadenersatz einzutreiben.

Was tun bei einer Daniel-Sebastian-Abmahnung? Wehren Sie sich in jedem Fall!

Die Verjährung scheint in den meisten Fällen von der DigiRights Administration GmbH noch nicht abgelaufen zu sein. Insbesondere hat die Kanzlei – nach eigenen Angaben – erst in diesem Jahr die notwendigen Daten vom Provider erhalten. Demnach dürften wohl erst Ende 2018 die Fristen starten. Mithin wehren Sie sich gegen die Daniel-Sebastian-Abmahnung

Die Erfahrungen von Baumeister Rosing zeigen, dass eine teure Daniel-Sebastian-Abmahnung weitere Angriffspunkte bietet. Wichtig zu wissen, dass der Anschlussinhaber keinesfalls automatisch in der Haftung steht. Natürlich kann man sich aus so einer Lage befreien bzw. sich von den Vorwürfen entlasten. Nicht jeder Abgemahnte haftet für die Verstöße, die vor allem ein Dritter verursacht hat. Gerade bei WGs und Familienhaushalten kann man die hohen Geldbeträge abwehren. 

Nutzen Sie daher unsere kostenlose Erstberatung – bundesweit! Wir helfen sofort.

Lesen Sie mehr zum Thema Daniel-Sebastian-Abmahnung:

https://www.baumeister-rosing.de/daniel-sebastian-abmahnung/



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