Dann klappt es auch mit dem Nachbarn

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Auf das Nachbargrundstück hängende Zweige und Äste, Grenzabstände, die insbesondere bei der Bepflanzung des Grundstücks nicht eingehalten werden, durch Laub vom Nachbargrundstück verstopfte Dachrinnen, Lärm, usw. geben oftmals Anlass für nachbarliche Streitigkeiten. Dabei ließen sich diese Auseinandersetzungen sehr leicht vermeiden, würden sich Nachbarn frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten als Nachbarn informieren.

Kommt es zu einer Auseinandersetzung, sollte zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden, oder dieser angeschrieben und auf die Missstände aufmerksam gemacht werden. Hilft das alles nichts und auch nicht ein nachfolgendes Anwaltsschreiben, ist dann (von Ausnahmen abgesehen) in Nachbarschaftsangelegenheiten zunächst ein Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Schlichtungsstelle, dies kann z.B. ein Notar oder eine als Schlichtungsstelle anerkannte Anwaltskanzlei sein, durchzuführen. Endet dieser Schlichtungsversuch mit einer Einigung, wird vom Schlichter ein schriftliches Protokoll über die gefundene Einigung errichtet. Scheitert die Schlichtung, kann anschließend der Gerichtsweg beschritten werden.

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Cordula Alberth

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