Darf ich bei Stau den Standstreifen benutzen? Wir beantworten es!

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Wer häufig mit dem Auto unterwegs ist, sei es nun beruflich oder in der Freizeit, kennt das Problem. Wenige Kilometer vor der ersehnten Abfahrt fängt der Stau an. Nichts geht mehr! Die anderen Verkehrsteilnehmer bilden brav die Rettungsgasse und der Standstreifen sieht immer mehr aus wie der Weg ins staufreie Glück.

„Meine Abfahrt ist doch schon fast erreicht! Darf ich da jetzt nicht einfach den letzten Kilometer auf der Standspur fahren?“

Wer diesem Gedanken nachgibt und einfach auf dem Standstreifen weiterfährt, muss sich im Klaren sein, dass er eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht. Das ist kein Kavaliersdelikt, bei dem man mit dem erhobenen Zeigefinger und einem Verwarngeld die weitere Reise fortsetzt. Rechtlich gehört der Seitenstreifen nicht zur Fahrbahn und darf daher auch nicht befahren werden. Auch in Stausituationen ist der Standstreifen nur Fahrzeugen mit einer Panne vorbehalten. Diese sollen den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen.

Wer den Standstreifen als Verlängerung der Ausfahrt benutzt, sieht sich schnell einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister gegenüber. Diese Strafen können aber sogar noch steigen, wenn ein Autofahrer durch die Nutzung des Seitenstreifens einen Unfall verursacht. Im Falle eines Unfalls kann es dann sogar zu einem Fahrverbot kommen, ganz zu schweigen von den Schadensersatzforderungen des Unfallgegners. Denn bei Nutzung des Seitenstreifens gilt: Wer einen Unfall verursacht, trägt die Schuld dafür allein, da er sich grob verkehrswidrig verhält.

Ausnahmen von dieser Regel treffen lediglich die Rettungskräfte. Das heißt, ein Polizeiwagen, welcher zu einem Unfall heraneilt, darf den Seitenstreifen als Fahrspur nutzen. Gleiches gilt für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr.

Ausnahmsweise darf aber die Polizei den Seitenstreifen freigeben, wenn so gewährt werden kann, dass sich ein Stau auflösen lässt. Auch im Rahmen eines Baustellenbereichs kann mittels Beschilderung grundsätzlich der Seitenstreifen freigegeben werden. Ohne eine solche ausdrückliche Erlaubnis der Polizei oder einer Beschilderung bleibt es aber dabei, dass eine Nutzung des Seitenstreifens zum schnelleren durchqueren eines Staus verboten ist.

Autor: Rechtsanwalt Alexander Held, Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht


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