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Führerschein mit 16: Was darf man als Jugendlicher fahren?

  • 5 Minuten Lesezeit
Führerschein mit 16: Was darf man als Jugendlicher fahren?

Experten-Autor dieses Themas

Der 16. Geburtstag spielt für Jugendliche eine besondere Rolle. So dürfen Jugendliche ab 16 Jahren erstmals Alkohol (Bier, Wein) kaufen und konsumieren oder sich ohne eine Begleitperson bis Mitternacht in Kneipen und Restaurants aufhalten.  

Nicht zu vergessen: Jugendliche ab 16 Jahren dürfen endlich die Fahrerlaubnis für das sogenannte kleine Motorrad erwerben. Gerade im Sommer zeigt sich, wie praktisch so ein kleines Motorrad sein kann. Während der Weg zur Schule oder zum Badesee für die einen bedeutet, in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu schwitzen, heißt es für die anderen, sich dabei auf dem Moped oder dem Motorrad den Fahrtwind um die Nase wehen zu lassen.  

Auch im Stadtverkehr kommen Zweiräder oftmals wesentlich schneller voran als andere Kraftfahrzeuge. Die Parkplatzsuche für ein Motorrad gestaltet sich dabei meist weniger anstrengend, als einen freien Platz für des Deutschen liebstes Kind zu finden. Und auch die Kosten fürs Tanken und die Versicherungen oder eine bessere Umweltbilanz sind für viele ein Argument, öfter Motorrad statt Auto zu fahren.  

Besonders Jugendliche möchten vielfach so früh wie möglich diese Freiheit auf zwei Rädern genießen. Vor allem in ländlichen Regionen, wo öffentliche Verkehrsmittel nur eingeschränkt verfügbar sind, ist die Mobilität auf zwei Rädern besonders begehrt. 

Welchen Führerschein kann man mit 16 machen?

Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung) schreibt vor, welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis einzuhalten sind. Dazu wird in § 10 das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs festgelegt. Für 16-Jährige gilt: 

Führerscheinklasse 

Mindestalter

AM  

  • Für leichte Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds bis max. 50 cm³  

  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h  

  • Führerscheinklasse AM ist in der Klasse A1 automatisch enthalten  

15 Jahre  

(Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind damit nur Fahrten innerhalb Deutschlands erlaubt) 

A1  

  • Für Krafträder/kleine Motorräder bis max. 125 cm³ und einer Motorleistung bis max. 11 kW  

  • Höchstgeschwindigkeit 110 km/h 

16 Jahre 

Die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis werden fälschlicherweise oft synonym verwendet. Umgangssprachlich wird fast ausschließlich vom Führerschein gesprochen, auch wenn streng genommen die Fahrerlaubnis gemeint ist. Deshalb wird dieser Begriff im Folgenden ebenfalls umgangssprachlich verwendet. 

Jedoch haben beide Begriffe rein rechtlich eine völlig unterschiedliche Bedeutung. Deshalb hier die kurze Erklärung: Die Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis der Behörde, ein bestimmtes Kraftfahrzeug führen zu dürfen, die Erlaubnis zum Fahren also. Der Führerschein ist das (derzeit noch) physische Dokument, der Nachweis, dass diese Erlaubnis vorliegt. Sie erwerben also die Erlaubnis zu fahren (Fahrerlaubnis) und können diese mit dem Führerschein (Dokument) nachweisen. In der Praxis sehen Sie die Unterschiede besonders deutlich: 

Fahrverbot 

Entziehung der Fahrerlaubnis 

  • Führerschein (Dokument) muss für eine bestimmte Zeit abgegeben werden. 
  • Nach Ablauf dieser Frist erhält man den Führerschein zurück und darf wieder fahren.
  • Fahrerlaubnis (behördliche Erlaubnis zu fahren) geht verloren, einschließlich des Führerscheins (Dokument). 
  • Nach eventuellen Auflagen wie Sperrfrist und/oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU/„Idiotentest“) muss die Erlaubnis zum Fahren neu beantragt werden.

125er-Führerschein mit 16 Jahren

Der sogenannte kleine Motorrad-Führerschein mit 16 ist ein großer Schritt in die Freiheit und Unabhängigkeit vieler Jugendlicher. Mit dem A1-Führerschein ist das möglich.  

Oft wird dabei auch vom 125er-Führerschein gesprochen, womit der maximale Hubraum von 125 cm3 gemeint ist. Das bedeutet: Mit der Führerscheinklasse A1 dürfen Sie mit 16 Jahren Krafträder führen, die einen Hubraum von maximal 125 cm3 haben und deren Motorleistung maximal 11 kW beträgt. Außerdem muss das Verhältnis von Leistung und Leermasse eingehalten werden (maximal 0,1 kW je Kilogramm). 

Wann kann man den Führerschein mit 16 anfangen?

Die Ausbildung für den Motorrad-Führerschein mit 16 (Fahrerlaubnisklasse A1) kann man bereits ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag (also mit 15 1/2 Jahren) anfangen. So kann man den Führerschein A1 dann vielleicht schon zum 16. Geburtstag in den Händen halten. Die praktische Prüfung kann nämlich einen Monat, die theoretische Prüfung drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden. 

Welche Unterlagen benötigt man für den Führerschein mit 16 (A1)?

Bevor Sie sich in der Fahrschule Ihres Vertrauens anmelden, sollten Sie sich um folgende Unterlagen kümmern: 

  • Teilnahmebescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe 

  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen (Sehtest) – darf nicht älter als zwei Jahre sein 

  • Biometrisches Lichtbild (aktuell) 

  • Personalausweis oder Pass (Fahrschule kopiert diese) 

Was kostet der Führerschein mit 16?

Wie viel die Führerscheinklasse A1 Sie letztendlich kostet, hängt neben der Lage Ihres Wohnsitzes beziehungsweise Ihrer Fahrschule auch von Ihren individuellen Fähigkeiten und Fortschritten ab. Wenn Sie sich gut vorbereiten und auch das praktische Fahren auf zugelassenen Verkehrsübungsplätzen üben, können Sie unter Umständen einige hundert Euro für Übungsstunden sparen. Die Sonderfahrten sind jedoch gesetzlich vorgeschrieben (Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Anlage 4, besondere Ausbildungsfahrten für die Klasse A1). Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass in etwa folgende Kosten anfallen:

Ungefähre Kosten für den Erwerb der Fahrzeugklasse A1 


ca. 30 bis 40 Euro 

Erste-Hilfe-Kurs 

ca. 10 Euro 

Sehtest (maximal zwei Jahre alt) 

ca. 20 Euro 

Passbilder 

ca. 350 bis 500 Euro 

Grundgebühr Fahrschule 

ca. 100 Euro 

Lehrmaterial 

ca. 900 bis 1200 Euro 

Beispiel: 20 benötigte Übungsfahrten à 45 bis 60 Euro pro Fahrstunde 

ca. 500 bis 700 Euro 

12 Sonderfahrten (Besondere Ausbildungsfahrten wie Überlandfahrten (auf Bundes- oder Landstraßen), Autobahnfahrten, Fahrten bei Dämmerung/Dunkelheit, Unterweisungen am Fahrzeug)

ca. 65 Euro 

Gebühr theoretische Prüfung 

ca. 150 Euro 

Gebühr praktische Prüfung 

ca. 50 Euro 

Gebühr Antrag Ersterteilung Fahrerlaubnis

Nach der bestandenen praktischen Prüfung fängt eine zweijährige Probezeit zu laufen an. 

Ist begleitetes Fahren ab 16 Jahren erlaubt?

Wer sich für das begleitete Fahren entscheidet, kann den Autoführerschein bereits mit 17 Jahren erwerben. Deutschlands Vorschlag, das Mindestalter für begleitetes Fahren von 17 Jahren auf 16 Jahre zu senken, hatte vor der Europäischen Kommission jedoch keinen Erfolg. Verkehrsminister Volker Wissing teilte hierzu mit: „Da der Rahmen für das Führerscheinrecht auf europäischer Ebene für alle Mitgliedstaaten verbindlich geregelt ist, kann Deutschland eine Absenkung des Mindestalters nicht einseitig auf nationaler Ebene regeln.“

* Thiele, Christian: Hürden auf EU-Ebene: Führerschein mit 16 soll vorerst nicht kommen. tagesspiegel.de. 13.04.2024.

Foto(s): ©Adobe Stock/saelim

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