Darf ich das? Ein Überblick über das Betäubungsmittelgesetz

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1. Einleitung

Die Gesetze zum Umgang mit Betäubungsmitteln sind in Deutschland sehr streng. Für viele Menschen stellen diese jedoch eine wichtige medizinische Hilfe dar. Dieser Artikel gibt einen Überblick über das deutsche Betäubungsmittelgesetz.

2. Geschichte des Betäubungsmittelgesetzes

In Deutschland ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) seit dem 1. Januar 1971 in Kraft. Es regelt den Anbau, die Herstellung, die Einfuhr, den Export, den Besitz, den Verkauf und die Verwendung von Betäubungsmitteln. Das Gesetz basiert auf der Konvention über psychotrope Stoffe der Vereinten Nationen von 1971, an die sich Deutschland am 21. Juni 1972 gebunden hat. Das Betäubungsmittelgesetz wurde in den letzten Jahren mehrfach reformiert. Zuletzt wurde es im Jahr 2016 geändert. Die neuen Regelungen zielen unter anderem darauf ab, den Zugang zu Betäubungsmitteln für medizinische Zwecke zu erleichtern und die Behandlung von Patienten mit schweren Schmerzen zu verbessern.

3. Was ist erlaubt?

Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist der Umgang mit Betäubungsmitteln grundsätzlich verboten. Das Gesetz regelt jedoch auch Ausnahmen vom Verbot. So ist etwa der Umgang mit bestimmten Arzneimitteln, die unter das BtMG fallen, für Ärzte, Apotheker und andere Heilberufler erlaubt. 

Der wesentliche Punkt ist, dass der reine Konsum von Betäubungsmitteln erlaubt ist! Solange man Drogen also nicht besitzt, bleibt der Konsum straffrei. Es sind jedoch nur wenige Fälle möglich, bei denen man konsumiert, ohne Besitzer zu sein, beispielsweise bei dem Herumreichen eines Joints kann dies der Fall sein.

 Ebenso ist der Besitz von medizinisch-therapeutischen Cannabisprodukten in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz gestattet – allerdings nur unter strenger Überwachung des behandelnden Arztes und unter Einhaltung bestimmter Vorschriften. Auch hier ist die Zulassung von Cannabisprodukten an die Zustimmung des behandelnden Arztes gebunden. Die Einheit muss genau angegeben werden und darf nicht mehr als die empfohlene Dosis enthalten. Auch wenn eine Droge verschreibungspflichtig ist, bedeutet das nicht unbedingt, dass sie auch verschrieben werden muss. Es gibt Fälle, in denen eine bestimmte Droge verschrieben werden sollte, aber der Arzt sagt, dass es besser ist, diese Droge nicht zu nehmen.

Abschließend kann festgehalten werden: Ob Sie bestimmte Betäubungsmittel besitzen und konsumieren dürfen, hängt immer vom jeweiligen Fall ab und muss im Einzelnen geprüft werden. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Fall haben oder Ihnen unklar ist, ob Sie etwas tun dürfen oder nicht, sollten Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Handeln rechtlich möglich ist – damit Sie kein Risiko eingehen und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden.

4. Was ist verboten?

Laut Betäubungsmittelgesetz ist es grundsätzlich verboten, Betäubungsmittel zu besitzen, zu kaufen, zu verkaufen oder anzubieten. Besonders streng sind die Regeln für den Handel mit Betäubungsmitteln: So dürfen diese nur durch autorisierte Personen in Apotheken erworben werden.

Dazu zählen unter anderem Heroin, Kokain, Marihuana und Amphetamine.

Darüber hinaus gibt es auch Ausnahmen für bestimmte Personengruppen. So dürfen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bestimmte Betäubungsmittel verschreiben oder verabreichen. Auch Personen, die in medizinischer oder wissenschaftlicher Forschung tätig sind, haben oft Zugang zu bestimmten Betäubungsmitteln. Auch der Besitz von Betäubungsmitteln ist laut dem Gesetz eingeschränkt. Ebenso die Herstellung und Weitergabe von Betäubungsmitteln ist nicht erlaubt. Wird eine Person beim Besitz oder Handel mit größeren Mengen von Betäubungsmitteln erwischt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – je nach Art der Substanz und dem Umfang des Verstoßes.

Abschließend lässt sich also festhalten: Das Betäubungsmittelgesetz regelt genauestens den Umgang mit Betäubungsmitteln in Deutschland und schränkt den Handel sowie die Anwendung der Substanzen ein. Daher sollten Personen immer vorab klären, ob sie ein bestimmtes Mittel besitzen und/oder anwenden dürfen – um rechtliche Folgen zu vermeiden.

5. Konsequenzen bei Verstoß

Wer das BtMG verletzt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe. Die Höhe der Strafe hängt von der Art des Verstoßes ab. 

 Verstößt eine Person gegen das Betäubungsmittelgesetz, drohen ernsthafte Konsequenzen. Diese können sich je nach Schwere des Vergehens in Form von Geld- oder Freiheitsstrafen äußern. Gemäß § 30 des Betäubungsmittelgesetzes kann bei schweren Verstößen eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verhängt werden. Bei leichten Verstößen kann eine Geldstrafe verhängt werden.

Darüber hinaus muss man sich bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz auf weitere Konsequenzen einstellen. So können beispielsweise Führerschein- oder Waffenscheinabnahmen die Folge sein – egal ob man unter Drogeneinfluss Autogefahren ist oder nicht. Aufgrund der schwerwiegenden Folgen ist es daher unbedingt notwendig, sich an die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes zu halten.

Sollte man doch einmal unabsichtlich gegen dieses Gesetz verstoßen, sollte man schnellstmöglich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nur so lassen sich mögliche Konsequenzen minimieren und abwehren.

6. Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Betäubungsmittelgesetz ein komplexes und umfangreiches Thema ist. Es gibt viele verschiedene Regelungen und Bestimmungen, die man beachten muss. Wer sich nicht genau informiert, kann schnell in eine Situation geraten, in der er gegen das Gesetz verstößt, ohne es zu wissen. Daher ist es wichtig, sich gründlich zu informieren, bevor man irgendwelche Betäubungsmittel konsumiert.

Wenn Sie Fragen zum Betäubungsmittelgesetz oder anderen Aspekten des Strafrechts haben, sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger kontaktieren. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich auf diesem Gebiet besonders gut qualifiziert und kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren. Zögern Sie also nicht, mich zu kontaktieren.


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