Darf ich im Restaurant das Essen fotografieren und das Foto im Internet veröffentlichen?

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Food-Fotografie aus dem Restaurant in den sozialen Medien: Viele Menschen führen auf Facebook, auf Instagram oder auf anderen Plattformen in den sozialen Netzwerken eine Art „öffentliches Tagebuch“. Fotos zeigen, wo man war, was man gemacht hat – und was man gegessen und getrunken hat: Beliebt sind Fotos von Restaurantbesuchen. Gäste fotografieren ihr Essen und stellen die Bilder ins Netz. Das wiederum findet mancher Restaurantbesitzer nicht in Ordnung und möchte seinen Gästen solche Fotos verbieten. Zu Recht?

Fotos aus dem Restaurant: Urheberrecht und Hausrecht

Das Essen selbst, wie es aus der Küche kommt und auf dem Teller liegt, ist in der Regel nicht vom Urheberrecht geschützt. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Restaurantküche das Gericht auch optisch besonders aufwendig arrangiert und dekoriert, kann Essen ausnahmsweise vom Urheberrecht geschützt sein. Bis hierher spricht also im Regelfall nichts dagegen, das Essen zu fotografieren und das Foto im Internet zu veröffentlichen.

Aber: Mit dem Urheberrecht ist die Angelegenheit noch nicht erledigt. Zusätzlich ist das Hausrecht des Wirtes zu beachten. Wer ein Restaurant betreibt, kann bestimmen, ob dort fotografiert werden darf oder nicht. Wenn also ein Restaurantbetreiber Fotos vom Essen untersagt hat, müssen sich die Gäste an dieses Verbot halten.

Missachten Gäste dieses Foto-Verbot, können sie vom Wirt aus dem Restaurant verwiesen werden, ja kann ihnen ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

Foto-Verbot: Die Perspektive des Wirtes

Man sollte Restaurantbetreiber nicht vorschnell verurteilen, wenn sie es verbieten, Fotos ihrer Gerichte im Internet zu veröffentlichen: Nicht jeder Gast ist auch ein guter Fotograf. Manches köstliche und sorgfältig arrangierte Essen sieht auf dem Foto grausam aus, weil das Bild verwackelt ist oder der Handy-Blitz alle Farben verfälscht hat.

Augen auf beim Restaurantbesuch – und fragen kostet nichts

Augen auf beim Restaurantbesuch: Hängt vielleicht im Eingangsbereich ein Hinweisschild, dass im Inneren das Fotografieren generell unerwünscht ist oder Fotos der Gerichte nicht gestattet sind? Oder befindet sich ein solcher Hinweis vielleicht in der Speisekarte?

„Beim Reden kommen die Leute zusammen“, heißt es: Vorher fragen kostet nichts – vielleicht freuen sich der Wirt und der Koch ja am Ende sogar, wenn ihr Essen und ihr Restaurant im Internet gelobt werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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