Darlehen bei Trennung und Scheidung

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Nach der Trennung: Wer zahlt für einen gemeinsamen Kredit?

„In guten Zeiten“ schließen viele Ehepaare einen Kredit ab, um eine Immobilie zu finanzieren. Das ist ganz selbstverständlich und es ist meist auch geklärt, wer den Kredit wie bedient. Was aber, wenn man sich trennt? Wer zahlt für den Kredit bzw. wer muss für den Kredit nach einer Trennung oder Scheidung zahlen, wenn nur ein Partner weiterhin in der Immobilie lebt?

Problemfall „gemeinsamer Kredit“

Problematisch sind bei einer Trennung oder Scheidung in der Tat nur Kredite, die Paare gemeinsam aufgenommen haben. Beide Partner – ob verheiratet oder nicht verheiratet – müssen den Kreditvertrag unterzeichnet haben, um später auch beide für diesen Vertrag zu haften. Ist das der Fall, kann sich die Bank aber tatsächlich an beide Vertragspartner halten und von beiden die Bezahlung der fälligen Raten und Zinsen – auch von einem Partner alleine! – in vollem Umfang verlangen.

Passiert das, muss der andere Partner „intern“ den ausgemachten Anteil (z. B. 50 %) an den Kreditkosten ausgleichen. Das dafür notwendige Geld muss aber erst einmal vorhanden sein. Denn im Ernstfall bleibt in solchen Konstellationen ein Partner auf allen Kosten alleine sitzen, wenn der andere schlicht nicht zahlen kann.

Kredit bei Trennung oder Scheidung

Da bei gemeinsamen Krediten grundsätzlich beide Partner in vollem Umfang für den Kredit haften, ist es nach einer Trennung wichtig zu wissen, wer nun noch welchen Kredit (mit) bedienen muss. Denn wer für ein Haus zahlt, das er nicht mehr nutzt, ist darüber oft – verständlich! – nicht wirklich begeistert.

Einen solchen Fall entschied das OLG Brandenburg. Gemeinsam hatten die Partner einen Kredit für eine Immobilie aufgenommen, den der Mann bediente. Auch war der Mann alleine im Grundbuch eingetragen. Nach der Trennung zog die Ehefrau aus, der Mann lebte alleine in der gemeinsam angeschafften Immobilie. Plötzlich verlangte er aber, dass sich seine Frau an der Schuldentilgung beteiligt. Grundsätzlich ist das rechtlich zunächst nicht zu beanstanden, die Frau hingegen war wenig begeistert von dieser Idee.

Urteil OLG Brandenburg

Das Gerechtigkeitsgefühl schreit in diesem Fall laut auf. Immerhin nutzte der Mann die Immobilie nach der Trennung alleine, war alleine als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und bediente den Kredit bisher komplett alleine.

Und so ist es umso erfreulicher, dass die Gerichte hier dem Wunsch des Mannes nicht nachgaben. Grundsätzlich würde nichts dagegensprechen nach einer Trennung an der gemeinsamen Verpflichtung der Partner aus dem Kreditvertrag festzuhalten. Anders würde aber in diesem Fall der Sachverhalt liegen, da der Mann alleine als Eigentümer eingetragen ist und die Immobilie alleine nutzt. Zwar kann die Bank sich trotzdem – aus dem Kreditvertrag – in vollem Umfang an die Ex-Frau wenden und die Kredittilgung auch zu 100 % von ihr verlangen. Die Frau kann aber in einer solchen Konstellation von Ihrem Ex-Mann Zahlungen auf den Kredit zu 100 % zurückverlangen. (17.03.2015, Az.: 10 WF 15/15) – sie hat einen Ausgleichsanspruch.

Fazit

Gemeinsam aufgenommene Kredite – z. B. auch für ein Auto – sorgen bei Trennung und Scheidung immer wieder für Probleme. Steht Ihnen eine Trennung bzw. Scheidung ins Haus, ist es deswegen sinnvoll, sich auch zu diesem Thema frühzeitig beraten zu lassen. Denn gerade Immobilienkredite bedrohen sonst im Ernstfall schnell die eigene Existenz.

Schaffen Sie deswegen Klarheit und lassen Sie sich beraten! Kontaktieren Sie mich per Telefon, per E-Mail oder über das anwalt.de-Kontakt-Formular!


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