Darlehensfortführung nach Ende der Zinsbindung - viele Darlehensnehmer verschenken niedrigere Zinssätze

  • 3 Minuten Lesezeit

Zum Thema "Darlehensfortführung nach Ende der Zinsbindung" erhalten wir fortlaufend Anfragen.

Die Fragen der Darlehensnehmer sind so typisch wie unterschiedlich, etwa:

- Meine Bank hat mir kein Angebot auf Verlängerung des Darlehensvertrags gemacht; ist dies rechtens?

- Nach Ende der Laufzeit des Festzinssatzes läuft mein Darlehen zu - mittlerweile weitaus höheren - variablen Zinssätzen weiter; wie kann das sein, Herr Kurdum?

- Nach Ende der Laufzeit des Festzinssatzes hat mir meine Bank für die weitere Laufzeit neue Festzinssätze zu weitaus höheren Konditionen angeboten und dies neben den mittlerweile gestiegenen Kapitalmarktzinsen auch mit meiner angeblich schlechteren Bonität begründet - ist dies rechtens?

- Herr Kurdum, ist eine Bank eigentlich frei darin, Zinskonditionen nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist auch für die Zukunft "nach Gutdünken" anzubieten, oder muss sie nicht vielmehr den sog. Äquivalenzabstand bei der Zinsfortführung einhalten, den sie zu Beginn des Darlehensvertrags berechnet hatte?

Heute möchte ich schlicht auf eine ganz praktikable Möglichkeit eingehen, die es Ihnen ermöglicht, nach Ablauf der Zinsbindungsfrist bei der sog. "Prolongation" für die weitere Zukunft (Zins-)Kosten zu sparen:

1. Was ist eine Prolongation?

Die Pronlongation bezeichnet hier in der Regel die Verlängerung einer bereits bestehenden Baufinanzierung. Demnach ist die Prolongation nichts anderes als eine Anschlussfinanzierung. Wenn sich die erste Sollzinsbindung dem Ende zuneigt, läuft gleichzeitig auch Ihre Baufinanzierung aus, und die übrig bleibende Restschuld muss weiterfinanziert werden. Dabei bleibt der alte Vertrag mit allen alten Konditionen bestehen, mit zwei Ausnahmen: Die Bank legt die Höhe des Sollzinses neu fest, und der Darlehensnehmer kann sich (im Idealfall) für eine neue Zinsbindung entscheiden.

Der Darlehensnehmer bleibt also der Bank treu, fast alles bleibt beim Alten.

2. Vorteil der Prolongation - es ist bequem!

- mit nur einem Brief ist alles erledigt, auch die Ansprechpartner bleiben unverändert;

- es sind keine weiteren Unterlagen nötig;

- es kommen keine Wechselgebühren hinzu, es ist keine Grundbucheintragung nötig.

> Kurzum: Es ist bequem!

3. Nachteil der Prolongation - Bequemlichkeit zum Preis höherer Zinsen!

In den meisten Fällen ist das Prolongationsangebot der bisherigen Bank im Hinblick auf den Zinssatz schlechter als vergleichbare Angebote anderer Banken. Warum kommt die Bank Ihnen hier nicht weiter entgegen? 

Ganz einfach: Die Bank setzt auf Ihre Bequemlichkeit. 

Mit einem Wechsel zu einem anderen Anbieter, einer Umschuldung also, sind bürokratische Hürden verbunden. So muss etwa ein neues Darlehen wieder neu im Grundbuch eingetragen werden, es entstehen Notarkosten und Grundbuchgebühren. Der bessere Zins macht beides zwar im Handumdrehen wieder wett, aber der Aufwand bleibt. 

Das weiß Ihre Bank und spekuliert darauf, dass Sie diesen Aufwand scheuen. Bei der Prolongation reicht ein Kreuzchen im Angebot, eine Unterschrift und ein Gang zur Post, um es abzuschließen. Dieser Vorteil fällt so stark ins Gewicht, dass eine Bank es nicht nötig hat, den Zins attraktiver zu gestalten. 

Gleichzeitig rennt Ihnen die Zeit davon: Je länger Sie passiv bleiben, desto mehr spielen Sie der Hausbank in die Karten. Denn Sie müssen sich am Ende beeilen, um andere Angebote für eine Anschlussfinanzierung einzuholen und zu vergleichen. Viele Bankkunden schrecken davor zurück, bleiben beim Gewohnten und verschenken das Sparpotenzial.

Der Zeitdruck hat weitere, negative Effekte: Wenn Sie so lange warten, bis die Bank sich meldet, geraten Sie am Ende in Stress. Drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung verschickt die Bank erst ihr Angebot – das ist keine sonderlich lange Zeit. Falls Ihnen das Angebot dann nicht zusagt, müssen Sie in Windeseile eine Alternative für Ihre Anschlussfinanzierung finden. Das setzt Sie unnötig unter Druck und kann zu überhasteten Fehlentscheidungen führen, deren Konsequenzen dann lange Jahre Bestand zum Tragen kommen – nämlich über den gesamten Zeitraum der neu gewählten Zinsbindung hinweg.

4. Fazit: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Anschlußfinanzierung!

Setzen Sie sich rechtzeitig mit absehbarem Ende der Zinsbindungsfrist mit Ihrem Darlehensvertrag und seinen Konditionen auseinander.

Kündigen Sie Ihrer Bank ggf. an, sich nach einem neuen Anbieter umzusehen.

Dann ist Verhandlungssache, ob und wie weit Ihre bisherige Bank bei der Prolongation den von Ihnen gewünschten Bedingungen entgegenkommt.


Spezialisierte Anwälte der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner beraten Sie gern persönlich zu bestehenden Fragen bei der Prolongation von Darlehen.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte ist seit 2002 und damit seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht für ihre Mandanten tätig.




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