Frühzeitige Forwardprolongation ermöglichen vorzeitigen Ausstieg aus Zinsbindung

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Viele Darlehensnehmer dachten Anfang der 2010er Jahre, das Zinsniveau hätte bereits einen historischen Tiefststand erreicht (damals bei ca. 3 – 4 % p.a. bei 10 Jahren Zinsbindung) und schlossen weit im Voraus sog. Forwardprolongationen für ihre erst 2, 3 oder 4 Jahre später auslaufenden Zinsbindungen ab.

Gerade Onlinebanken wie die ING boten ihren Kunden die frühzeitige Verlängerung ihrer Darlehen in großem Stil an.

Was sich im Nachhinein wirtschaftlich als Fehler erwies, da die Zinsen seither nahezu kontinuierlich gefallen sind, bietet den Darlehensnehmern jetzt aber auch Chancen, so RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wer sein bestehendes Darlehen bei derselben Bank um eine weitere Zinsfestschreibungsperiode verlängert hat, kann bereits vor Ablauf der Zinsbindung kündigen. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2, 2 HS BGB ist nämlich spätestens 10 Jahre nach Vereinbarung einer solchen Prolongation das Darlehen kündbar.

Beispiel:

Das zunächst 2004 abgeschlossene Darlehen mit einer Festzinsvereinbarung von 10 Jahren wird bereits im Juli 2010 mit Festzins bis 2024 neu vereinbart (Forwardprolongation). 

Dann kann dieses Darlehen bereits im Juli 2020 (zehn Jahre nach Abschluss der Verlängerungsvereinbarung) mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden und damit im Beispiel mehr als drei Jahre vor dem vermeintlichen Ende der Zinsbindung beendet werden. 

Darlehensnehmer können so leicht fünfstellige Beträge ersparen.

Diese Auffassung haben zuletzt Gerichte immer wieder bestätigt, so OLG München Endurteil vom 24.04.2017, 19 U 4269/16 und LG Bochum vom 14.09.2015, Az. 1 O 68/15, I-1 O 68/15.

Wir beraten Sie!

Rechtsanwalt Koch hat bereits weit über 1.000 Darlehensverträge geprüft, mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen – er wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest gelistet.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

www.widerruf-durchsetzen.de


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