Darlehensnehmer der ING-DiBa und der Sparkassen und DSL-Bank aufgepasst! Darlehenswiderruf jetzt!

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Darlehensnehmer der ING-DiBa und der Sparkassen sowie der DSL-Bank aufgepasst! Vorzeitiger Vertragsausstieg ohne Vorfälligkeitsentschädigung aussichtsreich!

  1. Widerrufsbelehrungen der ING-DiBa aus den Jahren 2011 - 2015 häufig rechtswidrig: Die ING-DiBa hat es in einer Vielzahl von Darlehensverträgen versäumt, die Kreditlaufzeit in ihren Verträgen anzugeben! Exemplarisch für dieses Fehlverhalten wurde in einem der von uns geprüften Verträge die Anzahl der Raten (im dortigen Vertrag 160) nur auf den Zeitraum der Zinsbindungsfrist (im dortigen Vertrag 15 Jahre) bezogen angegeben. Dies Gesamtlaufzeit des Darlehensvertrages gehört jedoch zu den gesetzlichen Pflichtangaben!

  2. Widerrufsbelehrungen der Sparkassen aus den Jahren 2011-2015 gleichfalls häufig rechtswidrig! Die Sparkassen haben zunächst den Begriff Aufsichtsbehörde in die Widerrufsbelehrung eingeführt, obwohl es dazu keine Verpflichtung gab. Und dann versäumten sie es, die Aufsichtsbehörde konkret zu benennen, was ebenfalls ein Manko darstellt. Der Fall hat es bereits Ende vergangenen Jahres bis vor den Bundesgerichtshof gebracht (Az. XI ZR 434/15).

  3. Widerrufsbelehrungen der DSL-Bank entbehren häufig einer Belehrung über die Widerrufsfolgen.

Die o. g. Mängel ebnen den Weg für einen erfolgreichen Widerruf der Verträge auch noch im Jahre 2017! Ziel ist Entlassung aus den hoch verzinsten Altverträgen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung von 2,5 % über Basiszinssatz der EZB. In einem derzeit von der Kanzlei mandatierten Fall summiert sich der Gesamtvorteil hieraus auf knapp € 90.000,00!

MPH Legal Services vertritt auch Darlehensnehmer der Sparkassen sowie der ING-DiBa bundesweit in Darlehenswiderrufsfällen!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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