Darlehenswiderruf erfolglos – was ist zu tun?

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Wie reagieren Banken auf den Widerruf von Immobiliendarlehen?

Das Thema „Widerrufsmöglichkeit von Immobiliendarlehen“ ist in den Medien, von den Verbraucherzentralen, diversen spezialisierten Verbraucherportalen und auch hier auf anwalt.de ausführlich besprochen worden.

Es wird deshalb sicher eine Reihe von Darlehensnehmern geben, die das Thema aufgegriffen und entweder selbst formulierte Erklärungen an ihre Bank gesandt oder mit im Netz bereitgestellten Musterschreiben den Widerruf erklärt haben.

Überrascht werden die Kreditnehmer aber darüber sein, dass wohl keine einzige Bank auf einen vom Darlehensnehmer selbst formulierten Widerruf dessen Wirksamkeit anerkennt.

Warum akzeptieren die Banken meinen Widerruf nicht?

Angesichts der breiten Mobilisierung der Kreditnehmer dürften die Banken von zehntausenden Darlehensnehmern solche Widerrufsschreiben erhalten haben. Eine konkrete Rechtsprüfung des Einzelfalls können die Banken angesichts der Fülle der betroffenen Darlehen nicht leisten.

Hinzu kommt, dass Banken natürlich standardisierte Handlungsabläufe für solche massenhaften Problemfälle entwickeln und die Fälle auch danach abarbeiten. Gab es in der Vergangenheit im Rahmen der massenhaften Rückforderung von Bearbeitungsgebühren tatsächlich noch Banken, die den Anspruch des Kunden anerkannten und die Gebühren wieder auszahlten, so verbietet sich ein solches Vorgehen im Rahmen der Widerrufsproblematik für die Banken praktisch von selbst. Der Grund ist simpel. Die finanziellen Folgen eines wirksamen Widerrufs eines Darlehens bewegen sich je nach Darlehenshöhe und der bisherigen Dauer der Kreditbeziehung leicht in fünfstelliger Größenordnung. Banken lehnen die selbst verfassten Widerrufserklärungen der Darlehensnehmer also durchweg ab und begründen dies meist wortreich mit Rechtsprechung, die dem konkret erklärten Widerruf angeblich entgegensteht.

Auch diese Ablehnungsschreiben der Banken sind höchstwahrscheinlich in großen Teilen vorformuliert und verfolgen nur den Zweck, den Darlehensnehmer von der weiteren Verfolgung seiner Rechte abzuhalten. Nach meiner Einschätzung wird die Rechtslage aber in solchen Schreiben in vielen Fällen schlichtweg falsch dargestellt.

Was ist zu tun?

Darlehensnehmer, die ein solches Ablehnungsschreiben ihrer Bank erhalten haben, sollten in jedem Fall prüfen lassen, ob eine Verfolgung der aus dem Widerruf erwachsenen Rechte aussichtsreich ist.

In vielen Fällen zeigen sich die Banken bereits schon dann kompromissbereit, wenn der Kreditnehmer seine Rechte mit Hilfe eines sachkundigen Rechtsanwalts geltend macht.

Der Darlehensnehmer, der sich von dem Ablehnungsschreiben der Bank nicht abschrecken lässt und seine Rechte mit anwaltlicher Unterstützung geltend macht, wird bankintern höchstwahrscheinlich schon nach einer anderen internen Maßgabe behandelt, er wird also in jedem Fall „ernst genommen“.

Fazit

Mit den standardisierten Ablehnungsschreiben wollen die Banken die „Spreu vom Weizen trennen.“ Eine der Rechtslage entsprechende und zutreffende Reaktion der Banken können Sie angesichts der erheblichen finanziellen Folgen einer wirksamen Widerrufserklärung nicht erwarten.



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