Darlehenswiderruf – EuGH zu 0180-Nummern

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Problemstellung

In manchen Widerrufsbelehrungen zu Darlehensverträgen (insbesondere der Commerzbank und der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG) ist als Medium für die Erklärung eines Darlehenswiderrufs eine 0180-Faxnummer angegeben. So eine Faxnummer kann teurer sein als eine normale Faxnummer (z.B. wenn man eine Flatrate hat, die es einem erlaubt, ohne Zusatzkosten ein Fax zu versenden). Es stellt sich also die Frage, ob es zulässig ist, dass die Bank einem Verbraucher solche Zusatzkosten auferlegt (auch wenn sie möglicherweise sehr gering sind).

Entscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 02.03.2017 entschieden, dass die Kosten eines auf einen geschlossenen Vertrag bezogenen Anrufs unter einer von einem Unternehmer eingerichteten Service-Rufnummer die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen dürfen.

Verbleibende Frage

Die Entscheidung des EuGH bezieht sich auf die sog. Verbraucherrechterichtlinie der EU (Richtlinie 2011/83/EU),die erst seit dem verbindlich 13.12.2013 gilt. Das bedeutet, dass das Urteil des EuGH wohl nicht direkt auf Verträge angewendet werden kann, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden. Jedoch lässt sich unserer Meinung nach der Gedanke, der dieser Entscheidung zugrundeliegt, auch auf alte Verträge angewendet werden. Der Gedanke liegt nämlich darin, dass Verbraucher nicht durch einen Unternehmer mit Zusatzkosten belastet werden dürfen und solche Nummern Zusatzkosten darstellen können. Unserer Meinung nach kommt dieser Gedanke auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Widerrufsbelehrungen zum Ausdruck; der BGH meint nämlich, dass eine Widerrufsbelehrung nicht so verfasst sein darf, dass sie den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abhalten könnte. Zusatzkosten sind unserer Auffassung nach aber geeignet den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten.

Empfehlung

Wenn Sie einen Darlehensvertrag mit teuren Zinsen haben, und in der „Widerrufsbelehrung“ oder „Widerrufsinformation“ eine 0180-Fax-Nummer angegeben ist, kommen Sie auf uns zu. Wir setzen dann gern Ihre Rechte für Sie durch. Möglicherweise können wir Sie aus dem teuren Kredit herausholen, sodass Sie einen neuen, günstigeren Kredit abschließen können.

Hübner Rechtsanwälte sind u.a. auf die Durchsetzung von Darlehenswiderrufen spezialisiert.


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