Darlehenswiderruf in aller Munde: Frist endet am 21.06.2016

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Der Widerruf von Immobiliendarlehen treibt aktuell Häuslebauer, Immobilienerwerber und Banken um. Die Angst der Bankkunden, hier etwas zu verpassen, ist groß, gerade weil man sich erhofft, durch einen Widerruf bares Geld zu sparen. Die Frage, die sich die wenigsten stellen, ist aber nicht, ob ein Darlehen widerrufen werden kann, sondern wie es eigentlich nach dem Widerruf weitergeht.

Nach dem erklärten Widerruf ist grds. die Hauptforderung innerhalb von 30 Tagen vollständig an die Bank zurückzuzahlen. Das bedeutet für die meisten, dass sie die meist noch hohen Restschulden nicht aus der Kaffeekasse zahlen können, sondern eine neue Finanzierung benötigen.

Wir konnten für unsere Mandanten, die ihre Darlehensverträge widerrufen haben, individuelle Lösungen erreichen, um ihr Risiko in diesem Rechtsstreit zu verringern. Neben der außergerichtlichen Streitbeilegung, d.h. oft wurde durch das „alte“ Kreditinstitut eine neue Finanzierung angeboten, kommt auch ein Schlichtungsverfahren in Betracht, bevor es ins Klageverfahren vor Gericht geht. Auch eine Umfinanzierung bei einer anderen Bank kann mit unserer Hilfe gelingen. Problematisch ist oft die Frage der entstehenden Kosten: Rechtschutzversicherte Mandanten werden von ihrem Versicherer manchmal im Regen stehengelassen, der Versicherer verweigert dann unter Vorwänden die Leistung oder es stellt sich heraus, dass kein Versicherungsschutz besteht.

In diesen Fällen muss der Anwalt seinen Mandanten „kostenschonend“ ans Ziel bringen. Dafür sind wir die richtigen Partner. Als Kanzlei, die sich auf Immobilienrecht, Bankrecht und Versicherungsrecht konzentriert, verbinden wir die notwendige Erfahrung und Kompetenz in einer Hand.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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