Darlehenswiderruf - unbefristetes Widerrufsrecht wird abgeschafft!

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Die aktuelle Niedrigzinsphase lockt: Darlehensnehmer, welche in den Jahren 2002 - 2012 Baudarlehen zu Konditionen bis zu 5 % Zins p.a. aufgenommen haben, sind verärgert und suchen den Ausstieg aus Altverträgen.

Der Notausgang aus teuren Darlehen ist der Widerrufsjoker. Sobald die Bank ihren Kunden im Rahmen der seit 01.11.2002 obligatorischen Widerrufsbelehrung falsch oder unvollständig über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt hat, bietet der nachträgliche Widerruf das Schlupfloch aus hochverzinsten Altdarlehen.

Für diese Altdarlehen endet die Widerrufsfrist jedoch im Juni dieses Jahres aufgrund einer Gesetzesnovelle zum Schutz der Banken.

Vor der Ausübung des Widerrufs sollten sich Darlehensnehmer hinreichende Gewissheit über eine Anschlussfinanzierung verschaffen. Immerhin ist das Altdarlehen formal-juristisch innerhalb von 30 Tage nach Ausübung des Widerrufs zur Rückzahlung fällig.

Der Bundesgerichtshof hat bis dato über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen nur vereinzelt entschieden. Dieses Unsicherheitsvakuum bietet den idealen Nährboden für außergerichtliche-/und gerichtliche Vergleiche mit den darlehensgebenden Banken.

Es gilt, diese „Jahrhunderchance“ zu nutzen und den Widerruf noch rechtzeitig zu erklären. Am 21.06.2016 ist hiermit leider Schluss. Ziel ist die vorzeitige Entlassung aus dem Altdarlehen, möglichst unter vollständigem Verzicht der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung (oft mehrere zehntausend Euro) sowie die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung auf bezahlte Zinsen in Höhe von mind. 2,5 % über Basiszinssatz der EZB, was einen „Zuschlag“ von meist mehreren Tausend Euro mit sich bringt (so u.a. OLG Stuttgart, 6 U 140/14).

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