Das ändert sich in 2018

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Nachfolgend ein kleiner Überblick über Gesetze und Vorschriften, die sich zum Jahresanfang 2018 ändern oder in Kraft treten werden:

Werkvertragsrecht:

Für alle Werkverträge, die ab dem 1.1.2018 geschlossen werden, gilt das neue Werkvertragsrecht. Letzteres wird an die Besonderheiten des Bauvertrags angepasst. Die Neuerungen bestehen unter anderem für den Bauvertrag und den Verbraucherbauvertrag, den Architektenvertrag und den Bauträgervertrag.

Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung:

Zukünftig muss die Steuererklärung erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben werden, bisher war die Frist am 31. Mai des Folgejahres.

Wird der Steuerpflichtige von einem Steuerberater vertreten, ist die Steuererklärung bis zum letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres abzugeben, bisher war dies der 31. Dezember des Folgejahres.

Änderungen beim Mutterschutz:

Die bereits bekannte Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes gilt künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen, die in dieser Zeit von Pflichtveranstaltungen befreit sind.

Mindestlohn:

Ab 1.1.2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ohne jede Ausnahme in allen Branchen.

Betriebsrenten:

Zum Jahresanfang 2018 wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft gesetzt, um die Betriebsrenten in kleinen Betrieben besser umzusetzen und auch um Geringverdiener vor Altersarmut zu schützen. Für Arbeitgeber soll es finanzielle Anreize geben, wenn sie Beschäftigten eine Betriebsrente zahlen.


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