Das Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter: Rechte und Pflichten
- 2 Minuten Lesezeit
Das Recht des Vermieters, eine vermietete Wohnung zu betreten, ist ein häufig diskutiertes Thema. Im deutschen Mietrecht ist dieses Recht zwar nicht ausdrücklich geregelt, doch es lässt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ableiten. Es folgt ein Überblick, wann und unter welchen Bedingungen Vermieter ihre Mietwohnungen betreten dürfen.
Besichtigungsrecht und sachliche Gründe
Es ist wichtig zu betonen, dass Vermieter kein allgemeines Besichtigungsrecht besitzen. Das Betreten der Wohnung muss immer auf einem sachlichen Grund beruhen. Konkrete Gründe können beispielsweise eine Mängelanzeige oder die Erfüllung der Erhaltungspflicht der Wohnung sein. Zudem hat der Vermieter ein Besichtigungsrecht, wenn die Wohnung verkauft oder nach Beendigung des Mietverhältnisses neu vermietet werden soll.
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Ein wesentliches Recht des Vermieters ergibt sich aus den §§ 555a Abs. 1 und 555b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese Paragraphen gestatten dem Vermieter, die Mieträume zu betreten, um notwendige Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Dies umfasst auch das Recht, Besichtigungen zur Vorbereitung dieser Maßnahmen durchzuführen.
Rahmen und Ankündigungspflicht
Die Möglichkeiten des Vermieters sind jedoch klar begrenzt: Besichtigungen dürfen nur zu angemessenen Zeiten und nach vorheriger Ankündigung erfolgen. Diese Ankündigung sollte mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgen, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor. Der Mieter hat zudem das Recht zu verlangen, dass der Vermieter bei Besichtigungen anwesend ist oder dass sich Interessenten im Voraus anmelden und ausweisen. Der Vermieter kann nicht verpflichtet werden, die Namen und Anschriften von Interessenten bekannt zu geben, die die Wohnung besichtigen möchten.
Rechte des Mieters
Bei unsachlichen Gründen für die Besichtigung darf diese verweigert werden.
Sollte der Mieter aufgrund von Krankheit oder beruflicher Belastung einen Besichtigungstermin nicht wahrnehmen können, stellt dies einen berechtigten Hinderungsgrund dar.
Darüber hinaus sollte der Mieter im Falle einer längeren Abwesenheit – beispielsweise während eines Urlaubs oder bei längerer Krankheit – dafür sorgen, dass ein berechtigter Zugang zur Wohnung gewährleistet ist. Dies kann etwa durch die Übergabe eines Wohnungsschlüssels an eine Vertrauensperson geschehen.
Fazit
Das Recht des Vermieters, eine Wohnung zu betreten, ist also an klare Bedingungen und sachliche Gründe gebunden. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein, um ein harmonisches Mietverhältnis zu gewährleisten. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Tipps für Mieter
- Frühzeitige Kommunikation: Informieren Sie Ihren Vermieter über besondere Umstände, wie längere Abwesenheiten oder gesundheitliche Probleme, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Dokumentation: Führen Sie ein Protokoll über alle Besichtigungstermine und die Ankündigungen des Vermieters. Dies kann im Streitfall hilfreich sein.
- Vertrauensperson benennen: Wenn Sie selbst nicht an einem Besichtigungstermin teilnehmen können, ziehen Sie in Erwägung, einer Vertrauensperson den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. So bleibt Ihr Mietverhältnis transparent und unkompliziert.
Wenn Sie Unterstützung bei mietrechtlichen Angelegenheiten benötigen, können Sie sich gerne an meine Kanzlei unter www.rechtsanwalt-raters.de wenden.
Artikel teilen: