Das Ende des „Big Mac“?

  • 2 Minuten Lesezeit

Seinen Lieblingsburger teilt man nicht gerne. Erst recht nicht mit einem anderen Unternehmen, dass einem die Rechte am „Big Mac“ streitig machen will.

McDonald´s hat gerade einen Streit vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) um den Big Mac gegen die irische Burgerkette Supermac´s verloren. Nun droht die Löschung dieser Marke.

Nachdem McDonald´s versuchte, die Verbreitung der irischen Kette Supermac´s in Europa zu verhindern, konterte diese mit der mit einem Antrag auf Löschung der Marke Big Mac. Dies ist möglich, wenn eine Marke nach Ablauf von 5 Jahren nicht rechtserhaltend genutzt wird. McDonald´s hatte sich die Marke Big Mac für alle möglichen Produkte wie Tee und Kuchen reservieren lassen, letztendlich aber nur für den bekannten Burger verwendet.

Das EUIPO (Az. 14 788 C) entschied, dass McDonald´s nicht ausreichend nachweisen konnte, die Marke zu nutzen. McDonald´s hat zwar Nachweise eingereicht, darunter eidesstattliche Erklärungen von Unternehmensvertretern, den Wikipedia-Artikel über den Big Mac, Ausdrucke der McDonald´s-Webseite sowie Broschüren und Verpackungen. All das sah die Behörde aber nicht als ausreichend an. McDonald´s habe nicht nachgewiesen, dass der Big Mac wirklich verkauft wurde. Das Unternehmen hätte Ort, Zeit und Umfang der Nutzung angeben müssen. Der Burger-Gigant will das aber nicht auf sich sitzen lassen und hat schon Berufung für diese Entscheidung angekündigt. Sie würde das Unternehmen hart treffen. Immerhin ist der Big Mac ist der wohl bekannteste Burger von McDonald´s.

Die Entscheidung des EUIPO zeigt eindrücklich, dass auch bekannte Marken nicht vor der Löschung gefeit sind. Selbst Fast-Food-Riesen müssen nachweisen, dass sie diese wirklich verwenden. Geeignete Nachweise sind zum Beispiel Rechnungen, Ausgaben oder Verkaufszahlen bestehen, aus denen sich Ort, Zeit, Art und Umfang der Markennutzung ableiten lassen.  Zudem sollten objektive Nachweise von Dritten wie Kunden oder Marktstudien, Presseberichte etc. beigefügt werden.

Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung des EUIPO nach der Einlegung von Rechtsmitteln seitens McDonald´s überhaupt aufrechterhalten wird. Mitbewerber sollten jedenfalls bis zur endgültigen Klärung von der Verwendung der Bezeichnung Big Mac absehen.

Den gesamten Artikel finden Sie unter: http://www.wkblog.de/das-ende-des-big-mac/ 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guido Kluck

Beiträge zum Thema