Das Infomationsrecht des Kapitalanlegers als Kommanditist
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Grundsätzlich haben Kommanditisten ein außerordentliches Informationsrecht. Auch wenn die Gesellschaft eine Publikums -KG ist und somit u.U. einer Vielzahl von Kapitalanlegern das Informationsrecht zu gewähren ist. Auch in diesem Fall kann die Gesellschaft dem einzelnen Gesellschafter nicht die ihm zustehenden Informationsrechte beschneiden. Damit besitzt der Kapitalanleger u.U. eine nicht zu unterschätzende Kontrollmöglichkeit.
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