Das Internetrecht im Wandel

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Die rechtlichen Grundlagen im Internet sind dynamisch. Wer die Entwicklungen der letzten Jahre beobachtet hat, kennt das zur Genüge. Das Recht im Internet dreht sich so schnell, dass es schwer ist den Überblick zu wahren. Was gibt es Neues?

Letzte Reform

Bereits am 01.03.2007 trat das „neue” Telemediengesetz (TMG), welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für so genannte Telemedien in Deutschland regelte und damit eine der zentralen Vorschriften des Internets darstellt.

Neugeregelt wurde damals:  

1. die Pflicht ein rechtsgültiges Impressum auf Internetseiten und Absenderangaben im e-Mail-Verkehr bereit zu halten
2. die Bekämpfung von Spam (Verbot einer Verschleierung und Verheimlichung von Absender und Inhalt bei elektronischen Werbenachrichten)
3. die Haftung für gesetzeswidrige Inhalte und
4. der Datenschutz beim Betrieb von Internetseiten.

Der neue Gesetzesentwurf

Nun wurde bereits ein neuer Gesetzesentwurf für das Telemediengesetz vom Bundeskabinett verabschiedet. Dieser visiert die Förderung von Internet-Hotspots im öffentlichen Raum an, stößt dabei aber auf breite Kritik.

Die Anbieter der Netzwerke sollen in Zukunft nicht mehr als „Störer” für etwaige Rechtsverletzungen der Nutzer, wie zum Beispiel für illegales Anbieten oder Downloaden von Musik und Filmen, haftbar gemacht werden. Die Bundesregierung möchte damit erreichen, dass ein rechtssicherer Medienzugang gewährt werden kann, ohne dass die Dienstanbieter straf- und/oder zivilrechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Vielmehr sind sie lediglich dazu aufgefordert, den Anschluss angemessen zu sichern und von dem Internet-Nutzer eine Bestätigung zu verlangen, dass keine Rechtsverstöße begangen werden. Sofern diese Vorkehrungen getroffen wurden, muss er keine haftungsrechtlichen Konsequenzen erwarten.

Nun wird befürchtet, dass sich der neue Entwurf negativ auf die Verbreitung von drahtlosen Netzwerkzugängen in Deutschland auswirken wird, da die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllbar seien. Die Anbieter müssten schließlich von jedem einzelnen Nutzer eine Zusicherung verlangen und dementsprechend einzelne Zugangs-Daten verteilen. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz sieht hierin sogar eine Gefährdung der Grundrechte, da der Gesetzesentwurf „die Anonymität im Netz […] offen in Frage stellt.”

Insbesondere fühlen sich auch Host-Provider von dem Gesetzesentwurf bedroht. Für rechtsverletzende Beiträge waren sie bisher nicht haftbar. Dagegen sollen „gefahrengeneigte Dienste” nun generell haftbar gemacht werden können. Durch die rechtliche Unbestimmtheit werden neue rechtliche Grauzonen und eine Rechtsunsicherheit befürchtet.

Der Entwurf soll aber gegen die E-Commerce-Richtlinie verstoßen, die keine ergänzenden Bestimmungen für einzelne Mitgliedsstaaten gestattet. Verschiedene Kritiker drohen daher bereits an, sich an die Europäische Kommission zu wenden, um einen vereinfachten Zugang zu erzwingen.

Es ist offensichtlich, dass sich die Entwicklung des Rechts in der medialen Welt erst in den Kinderschuhen befindet und noch eine Vielzahl von Veränderungen durchlaufen wird. Wie sich die aktuelle Debatte fortsetzt, bleibt weiter spannend.

ViSdP:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.


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