Das (K)leben ist schön – nur nicht für Topps

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Wenn selbst die Erwachsenen noch Sticker sammeln und tauschen ist wohl klar worum es geht: Fußball. Seit jeher werden bei Europa- und Weltmeisterschaften fleißig Klebebildchen mit dem Antlitz der aktuellen Fußballhelden gekauft, getauscht und in Heftchen geklebt – und zwar in Paniniheftchen. Das italienische Unternehmen Panini, dass hinter den kleinen Klebebildchen steckt, macht seit Jahren zu jedem Fußballgroßereignis dicke Geschäfte.

Nicht jeder liebt die italienischen Bildchen

Während es im privaten Kreis wohl eher genervte Eltern, Lehrer oder Ehepartner sind, die unter der Sammelleidenschaft leiden, hat Panini auch wirtschaftliche „Feinde“. Konkurrenzunternehmen haben es schwer gegen Panini anzukommen.

Zunächst profitiert Panini erheblich vom Kleenex-Effekt. Schließlich tauscht man Paninis und keine „Sammelklebebildchen-mit-dem-Gesicht-von-Fußballspielern“. Andere Unternehmen haben es deshalb schwer sich von der Firma Panini abzuheben. Oder haben sie schon mal Topps gesammelt?

Topps reicht es: die EU-Kommission soll’s richten

Topps ist ein britisches Unternehmen, das den selben Unternehmensgegenstand hat, also Sammelklebebildchen und die zugehörigen Sammelalben vertreibt. Genervt von der Vormachtstellung der Italiener beschwerten sich die Briten kürzlich bei der Europäischen Kommission und beklagten Wettbewerbsnachteile.

Das Geschäft mit den Fußballstickern ist gar nicht so einfach. Um die Bildchen drucken und vertreiben zu dürfen, muss das jeweilige Unternehmen sich eine ganze Reihe von Bildrechten sichern. Dazu zählen die Rechte an den verschiedenen Logos der Vereine, der Veranstalter, der Sponsoren, die Rechte an den Fotos der Spieler und von den Stadien. 

Im Vergleich zu ihren Konkurrenten hat sich Panini diese Rechte bereits auf einige Jahre im Voraus gesichert. 

Zudem müssen sich die Unternehmen für anstehende Wettbewerbe wie eine EM oder WM bei den Veranstaltern, insbesondere also UEFA und FIFA, um den Zuschlag für die exklusiven Rechte bewerben. Hierbei beklagte Topps, dass Panini scheinbar immer bevorzugt werde.

Topps scheitert vor EU-Gericht

In der Vormachtstellung Paninis meinte Topps eine kartellrechtswidrige Marktbeherrschung zu erkennen und forderte entsprechenden Schutz durch die EU-Behörden.

Nachdem die Kommission Maßnahmen gegen Panini ablehnte, lag die Sache beim Gericht der Europäischen Union. Die Richter hatten dabei nur mittelbar darüber zu entscheiden, ob Panini eine Monopolstellung innehat, sondern sollten in erster Linie das Untätigbleiben der Kommission überprüfen.

Das Gericht urteilte dabei, dass Topps sich ohnehin nie intensiv genug um den Zuspruch der Rechte bemüht hätte. Alleine deshalb könne nicht von einer Monopolstellung Paninis ausgegangen werden. Außerdem sei der Markt für Sammelbildchen nicht nur auf Großveranstaltungen wie Europa- oder Weltmeisterschaften beschränkt. Topps hätte schließlich die Rechte für die Bildchen der englischen Nationalmannschaft und der englischen Ligen. Insgesamt sei die Kommission nicht zum Handeln verpflichtet gewesen, befanden die Richter. 

Es könnte noch in die Verlängerung gehen

Ob Panini tatsächlich keine marktbeherrschende Stellung einnimmt, darf mit Recht bezweifelt werden. Ein Verweis auf andere Motivbilder dürfte Topps kaum zufrieden stellen, sind doch die Fußballgroßereignisse die Stoßzeiten für Tauschbildchen. Gut möglich also, dass es noch zu einer Fortsetzung der Partie Italien vs. England vor dem Europäischen Gerichtshof kommt.

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