Das Löschen einer Grundschuld aus dem Grundbuch: Ablauf, Dauer und Kosten.

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1. Einführung 

Eine Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das als Sicherheit für ein Darlehen dient, typischerweise für eine Immobilienfinanzierung. Sie wird im Grundbuch eingetragen und bleibt dort bestehen, auch wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Sie begründet zugunsten des Grundschuldberechtigten ein Verwertungsrecht.

Die Löschung einer Grundschuld aus dem Grundbuch ist ein Prozess, der nach der vollständigen Rückzahlung des Darlehens eingeleitet werden kann. Es besteht jedoch keine Pflicht, die Grundschuld nach endgültiger Abzahlung der Baufinanzierung sofort aus dem Grundbuch löschen zu lassen, da diese dann in eine Eigentümergrundschuld übergeht

Die Entscheidung liegt somit beim Eigentümer.


2. Rechtswirkung einer eingetragenen Grundschuld und Notwendigkeit einer Löschung

Eine eingetragene Grundschuld hat rechtliche Auswirkungen auf den Eigentümer des Grundstücks. 

Sie dient der Bank während der Baufinanzierung als Kreditsicherheit. Wenn die Grundschuld nicht gelöscht wird, kann sie bei späteren Finanzierungsbedürfnissen erneut als Sicherheit verwendet werden

Allerdings kann es in bestimmten Situationen sinnvoll sein, eine Grundschuld zu löschen. 

Beispielsweise wenn mehrere Personen als Schuldner im Grundbuch eingetragen sind und die Grundschuld die Klausel enthält, dass jeder Miteigentümer mit seinem vollen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Miteigentümer haftet.

Auch bei einem geplanten Verkauf der Immobilie ist die Löschung eingetragener Grundpfandrechte in der Regel notwendig. Denn ansonsten könnten die Grundpfandgläubiger theoretisch auch gegen den neuen Eigentümer vollstrecken.


3. Ablauf und Vorgehen zum Löschen einer Grundschuld

Um eine Grundschuld zu löschen, muss ein schriftlicher Antrag auf Löschung der Grundschuld gestellt werden. 

Dieser Antrag wird zusammen mit einer erhaltenen Löschungsbewilligung, die von der Bank bzw. dem Grundpfandgläubiger ausgestellt wird, an einen beauftragten Notar übermittelt. Wird eine Löschungsbewilligung nicht freiwillig erteilt, ist der Grundpfandgläubiger auf Erteilung einer Löschungsbewilligung zu verklagen (§ 875 BGB). 

Der Notar leitet dann die Bewilligung und den Antrag an das zuständige Grundbuchamt weiter, dessen Beamte alle formellen Voraussetzungen der Löschung prüfen. 

Ist der Beschluss positiv, wird ein Löschungsvermerk ins Grundbuch eingetragen.


4. Dauer für die Löschung einer Grundschuld

Die Dauer für die Löschung einer Grundschuld kann variieren und ist von der Schnelligkeit des Grundbuchamtes und dem jeweiligen Bundesland abhängig. Es können also unter Umständen mehrere Tage, Wochen oder sogar Monate vergehen.

Das Gesetz, insbesondere die Grundbuchordnung (GBO) macht hierzu keine Angaben.


5. Kosten für die Löschung einer Grundschuld und relevante Rechtsnormen

Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld belaufen sich auf 0,2 beziehungsweise 0,4 Prozent der Grundschuldsumme. Sie setzen sich aus dem Honorar für den beauftragten Notar und den Gebühren für das Grundbuchamt zusammen

§ 34 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) regelt den Kostensatz. Dieser ist für den Notar auf 0,2 Prozent des Gegenwertes der Grundschuld begrenzt. Das Grundbuchamt kann noch einmal den gleichen Betrag in Rechnung stellen.


6. Fazit

Die Löschung einer Grundschuld aus dem Grundbuch ist ein Prozess, der nach der vollständigen Rückzahlung eines Darlehens eingeleitet werden kann. 

Es ist jedoch keine Pflicht und kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein. 

Der Prozess beinhaltet die Einreichung eines schriftlichen Antrags und einer Löschungsbewilligung bei einem Notar, der diese Dokumente an das Grundbuchamt weiterleitet. 

Die Dauer des Prozesses kann variieren und die Kosten belaufen sich auf 0,2 bis 0,4 Prozent der Grundschuldsumme.

Wird eine Lösungsbewilligung, als notwendige Voraussetzung für die Löschung einer Grundschuld nicht erteilt, muss der Grundpfandgläubiger auf Erteilung einer solchen Löschungsbewilligung verklagt werden.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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