Das Widerspruchsverfahren im französischen Markenrecht

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Wenn eine Unionsmarke oder eine IR-Marke, die Frankreich benennt, mit einer französischen Markenanmeldung kollidiert, so sollte gegen diese Markenanmeldung Widerspruch eingelegt werden. 

Das Widerspruchsverfahren muss in diesem Fall vor dem französischen Markenamt INPI (Institut de la Propriété Intellectuelle) eingelegt werden. 

Wie vor dem deutschen Markenamt, ermöglicht das Widerspruchsverfahren vor dem französischen Markenamt die kollidierende Markenanmeldung ganz oder teilweise zu löschen. 

Widerspruchsfrist vor dem französischen Markenamt INPI

Die Widerspruchsfrist vor dem französischen Markenamt beträgt 2 Monate ab Veröffentlichung der französischen Markenanmeldung. 

Reform des Widerspruchsverfahrens im französischen Markenrecht 

Seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie (EU) Nr. 2015/2436 vom 16.12.2015, die durch das französische Gesetz "PACTE" und den entsprechenden Durchsetzungsverordnungen im französischen Recht umgesetzt wurde, wurde das Widerspruchsverfahren vor dem französischen Markenamt durchgreifend reformiert. 

Diese Reform will insbesondere die Verhandlungsphase zwischen den Parteien favorisieren.

 Ausserdem wurde die Liste der vorherigen Rechte, durch die das Widerspruchsverfahren begründet werden kann, erheblich ausgeweitet. 

Weitere Informationen zum Widerspruchsverfahren in Frankreich 

In folgendem Artikel erhalten Sie detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren vor dem französischen Markenamt INPI, insbesondere zum Ablauf, der Dauer und den Kosten des Verfahrens in Frankreich. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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