Datenleck bei Scalable Capital: Unternehmen zieht Berufung vor dem OLG Köln zurück

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Neues zum Thema Datenleck bei großen Unternehmen: Der Finanzverwalter Scalable Capital, selbst von einem großen Datenskandal betroffen, zog jüngst eine Berufung vor dem OLG Köln zurück. Damit akzeptiert das Unternehmen ein Urteil des LG Köln, das einem Nutzer 1.200 Euro immateriellen Schadensersatz zugesteht. 

Bereits im Dezember 2021 war Scalable Capital wegen des Datenlecks vom LG München zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2.500 Euro an einen Kunden verurteilt worden. Auch hier hatte der Neobroker seine Berufung vor dem OLG München im Juli 2022 wieder zurückgenommen. 

Laut Bericht des Online-Magazins “t3n” waren im großen Stil Zugangsdaten der Kunden bei einem Dienstleister abgegriffen worden, mit dem Scalable Capital allerdings bereits seit 2015 nicht mehr zusammenarbeitet. Das Unternehmen hatte es offenbar im Anschluss versäumt, die Zugangsdaten zu seinen IT-Systemen, die der Anbieter genutzt hatte, zu ändern. Hacker hatten so Zugriff auf die Cloud-Umgebung des Neobrokers erlangt und unter anderem Kundenname, Anschrift und Kontaktinfos sowie auch Informationen zu Bankverbindungen und Ausweiskopien abgreifen können. Diese Sicherheitslücke sah das LG Köln in seinem Urteil als vermeidbar und damit als Verstoß gegen die DSGVO an. 

Im Fall Scalable Capital gibt es bisher unterschiedliche Gerichtsurteile. Teilweise sprachen Richter Datenleck-Klägern nur symbolische Beträge zu, andere rechtskräftige Entscheidungen ergaben einen erheblich geringeren Schadenersatz. Scalable Capital selbst verwies laut “t3n” auf ein Urteil, bei dem der immaterielle Schadensersatzanspruch des Klägers vollständig abgelehnt wurde. Darüber hinaus seien Verfahren wegen offener Fragen des europäischen Rechts ausgesetzt oder durch Klagerücknahme beendet worden. 

»Wir sehen nicht nur im Fall Scalable, dass die deutschen Gerichte Datenschutzverstöße immer ernster nehmen«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Beispielsweise gibt es im Fall des großen Datenlecks bei Facebook mittlerweile auch vermehrt verbraucherfreundliche Urteile. Erst kürzlich sprach das LG Paderborn gleich in fünf Fällen Facebook-Nutzern Schadensersatz zu (Az.: 2 O 212/22, 2 O 185/22, 2 O 236/22, 3 O 193/22 und 2 O 99/22).« 

»Außerdem gab es in den vergangenen Monaten verbraucherfreundliche Urteile unter anderem vom LG Oldenburg (Versäumnisurteil, Az. 5 O 1809/22), LG Zwickau (Versäumnisurteil, Az. 7 O 334/22), LG Gießen (Versäumnisurteil, Az.: 3 O 256/22) und LG Lüneburg (Az.: 3 O 83/22). Die Schadensersatzbeträge lagen hier zwischen 300 und 3000 Euro.« 

Verbraucherschützer raten betroffenen Nutzern von Facebook, Scalable Capital oder auch Twitter, Deezer oder WhatsApp, sich gegen den Datenmissbrauch dieser großen Unternehmen zu wehren und Schadensersatz einzufordern. »Denn nur wenn möglichst viele User sich wehren, werden die Unternehmen ausreichend unter Druck gesetzt, um mit Kundendaten sorgfältiger umzugehen«, so Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff. 

Sind auch Sie von einem Datenleck beispielsweise bei Facebook, Twitter oder Deezer betroffen? Wehren Sie sich gegen den schlampigen Umgang mit Ihren persönlichen Daten! Wir helfen Ihnen gern weiter – schnell und unkompliziert. Unter www.baumeister-rosing.de/datenleck_bei_facebook/ können Sie kostenlos prüfen, ob Sie betroffen sind. Sollte dies der Fall ein, beraten wir Sie gern unverbindlich in einem kostenfreien Erstgespräch. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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