Datenlecks bei Banken und online-Betrug

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Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, wie beim Kontowechsel der sogenannte Kontowechselservice funktioniert und welche Risiken damit verbunden sind. Bei der Deutschen Bank, Postbank, ING sowie Comdirect wurden nun Datenlecks bekannt. Für das aktuelle Datenleck sind wohl nicht die Banken direkt verantwortlich, sondern ein für den Kontoservice verantwortlicher Dienstleister. Gestohlen wurden IBAN und Klarnamen der Kontobesitzer, die zwischen 2016 und 2020 einen Kontowechselservice in Anspruch genommen haben. Gelingt es Kriminellen, sich damit in Konten einzuhacken, sollte schnell der Rat eines Fachanwalts wie Rechtsanwalt Staudenmayer aus Stuttgart eingeholt werden.

Kontowechselservice

Die von den Banken beauftragten Dienstleister hantieren nahezu ohne aktive Legitimation und Aufklärung des Kunden mit sensiblen Daten. Die Bank selbst gibt das Gefühl der Sicherheit und ein Serviceversprechen. Dass sie mit dieser Verarbeitung der Daten eigentlich nichts zu tun hat, erfährt der Kunde allenfalls im ganz klein Gedruckten. Kunden der Deutschen Bank und weitere Banken, die den Kontowechselservice genutzt haben, müssen davon ausgehen, dass Ihre Daten missbraucht werden, denn die entsprechenden Datenbanken wurden beim damit beauftragten Dienstleister gehackt.

Kontenmanipulation

Das Datenleck hat zwar keine direkten Auswirkungen auf die Kontosicherheit, wie alle betroffenen Banken geflissentlich betonen, aber z.B. im Zusammenhang mit dem sogenannten Phishing können die Betrüger ein sehr genaues Bild ihrer Opfer nachzeichnen. Insbesondere relevant sind Informationen über laufende Abbuchungen wie Lastschriften oder Daueraufträge. Nachdem sich die Betrüger den Kontozugang verschafft haben, erfolgen Kontomanipulationen, um sodann Geld zumeist nachts auf ausländische Konten überweisen zu können, oder es werden sogar Waren bestellt.

Rückbuchung abgebuchter Beträge fordern

Rechtsanwalt Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Stuttgart geht davon aus, dass mit den gestohlenen Daten Nutzerprofile optimiert werden, um zugreifen zu können. Für die Kunden der betroffenen Banken sind das keine schönen Aussichten. Allerdings verbessert der aktuelle Datenskandal auch die Chancen so betrogener Bankkunden, ihre Bank in Regress zu nehmen und Schadensersatz für unerlaubt getätigte Warenbestellungen bzw. die Rückbuchung abgebuchter Beträge fordern zu können.

Staudenmayer: „Banken sind per Gesetz verpflichtet, Kontomissbrauch weitestgehend auszuschließen. Dazu gehört der sorgsame Umgang mit Daten, den man offensichtlich nicht gewährleisten konnte. Dadurch steigen die Erfolgsaussichten für Phishing-Opfer auf die komplette Erstattung des Schadens.“

Dem betroffenen Personenkreis wird dringend empfohlen, die Abbuchungen zeitnah im Blick zu behalten und Kontolimits niedrig zu halten. Im Schadensfall sollte die kontoführende Bank in die Verantwortung genommen werden.

Geschädigte sollten möglichst möglichst frühzeitig Kontakt zu einem Fachanwalt aufnehmen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Staudenmayer, Stuttgart, steht als Rechtsbeistand zur Verfügung und vertritt Opfer von online-Kriminalität bundesweit.







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