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Dauerarrest für randalierenden Heranwachsenden

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Das Amtsgericht München – Jugendrichter – hat einen 21-jährigen Angeklagten wegen Beleidigung, Widerstand und versuchter Körperverletzung zu einem zweiwöchigen Dauerarrest verurteilt. Zusätzlich hat der Jugendrichter den Angeklagten angewiesen, die Teilnahme an Alkoholberatungsgesprächen sechs Monate lang nachzuweisen

Im vorliegenden Fall wollte der Angeklagte an einer Münchener Tankstelle Alkohol kaufen. Dies wurde ihm von einem Tankstellenmitarbeiter verwehrt. Darauf ihn beleidigte ihn der Angeklagte mit den Worten „Hurensohn“ und „Fick deine Mutter“. Zusätzlich warf er aus Wut eine Wodka-Flasche zu Boden. Die bezahlte er jedoch später.

Der Tankstellenmitarbeiter rief die Polizei. Bei der anschließenden Polizeikontrolle durch uniformierte Beamte verweigerte es der Angeklagte, seinen Ausweis auszuhändigen. Er wollte keine Angaben zu seiner Person machen. Der Angeklagte zog seine Jeanshose und Boxershorts herunter und zeigte den Beamten sein nacktes Hinterteil.

Dabei sagte er zu den Polizeibeamten: „Das halte ich von euch“ und „Vor euch kusche ich nicht“. Er erhielt einen Platzverweis für das Gelände der Tankstelle. Daraufhin entfernte er sich kurz, betrat jedoch im nächsten Moment erneut das Gelände der Tankstelle und hüpfte auf dem Tankstellengelände herum. Anschließend rannte er ohne auf den Verkehr zu achten über die sechsspurige Fahrbahn. Ein Polizeibeamter nahm die Verfolgung auf, um eine Selbstgefährdung des Angeklagten zu verhindern. Der Polizist erreichte ihn und konnte ihn zu Boden bringen. Der Angeklagte wehrte sich gegen die Festnahme massiv und beleidigte den Polizeibeamten zudem mit Worten wie Bullenschweine, Hurensohn, Wichser.

Das Gericht wendete Jugendstrafrecht ein und berücksichtigte seine Alkoholisierung zu seinen Gunsten. Ebenfalls positiv bewertet wurde, dass sich der Angeklagte aufgrund seiner Alkoholproblematik freiwillig in entsprechender Beratung und Behandlung befindet.

Zu Lasten des Angeklagten wurden jedoch die Vorstrafen des Angeklagten berücksichtigt. Auch habe, so das Gericht, der Widerstand über einen längeren Zeitraum gewirkt und sei sehr deutlich gewesen.

Um dem Angeklagten das Unrecht vor Augen zu führen und ihm klarzumachen, für dieses Unrecht auch einstehen zu müssen, hat das Gericht 2 Wochen Dauerarrest angeordnet.


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