Veröffentlicht von:

Dauerarrest und Führerscheinentzug für Heranwachsenden

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 17.09.2015, Aktenzeichen 1026 Ds 457 Js 156843/14 jug, einen 20-jährigen Angeklagten wegen Sachbeschädigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zu 2 Wochen Dauerarrest sowie einen 12-monatigen Führerscheinentzug verurteilt.

Im vorliegenden Fall beschädigte der Angeklagte am 01.06.2014 im Rahmen von Streitigkeiten das Handy seiner Freundin. Anschließend setzte er sich in seinen PKW und fuhr damit zunächst auf die Frau zu. Aus Angst vor dem Angeklagten versteckte sich diese daraufhin in ihren eigenen PKW auf der Beifahrerseite. Daraufhin stieg der Angeklagte aus seinem Fahrzeug und riss an dem PKW seiner Freundin den Heckscheibenwischer ab. Nun stieg sie ebenfalls aus und warf einen Zigarettenstummel auf die Motorhaube des BMW des Angeklagten. Dieser stieg wieder in sein Fahrzeug ein und fuhr daraufhin direkt auf die Geschädigte zu, wobei er im Wechsel anfuhr und bremste, bis er der Geschädigten gegen die Beine fuhr, sodass diese mit dem Oberkörper auf die Motorhaube fiel. Die Geschädigte zog sich dadurch leichte Verletzungen an ihrem Knie zu. Sie stieg wieder in ihr Fahrzeug und flüchtete nach Hause. Dort parkte sie ihr Auto und verließ es. Der Angeklagte, der ihr gefolgt war, warf sodann ein Feuerzeug gegen die hintere rechte Scheibe ihres Fahrzeuges und fuhr anschließend frontal hinten rechts in die Stoßstange des parkenden Fahrzeugs. Hierdurch entstand ein Schaden in Höhe von circa 1.407,40 Euro.

Am 14.11.2014 warf der Angeklagte ihr einen Schlüsselbund ins Gesicht. Anschließend packte er sie, hob sie in die Höhe und ließ sie dann auf den Boden fallen, wobei sie mit dem Genick aufschlug und Schmerzen erlitt.

Das Gericht verhängte nach Abwägung aller Gesichtspunkte einen Dauerarrest von 2 Wochen gegen den Angeklagten. Durch sein Verhalten hat sich der Angeklagte außerdem als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Deshalb hat ihm das Gericht für ein Jahr den Führerschein entzogen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema