DCM 16, 18, 22 und 23: Geschädigte Anleger können sich wehren

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Die Übertragung der Aktien der Prime Office REIT AG in die Depots der Anleger war „offiziell" der letzte Akt in der langen Geschichte der Immobilienfonds DCM 16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23. Doch angesichts der erheblichen Verluste ist die Geschichte „DCM und Prime Office REIT AG" für viele Anleger noch nicht abgeschlossen. Denn nicht wenigen Anlegern wurde die Investition in die Fonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 seinerzeit als sichere Kapitalanlage oder als Altersvorsorge angepriesen.

Die Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 wurden vor einigen Jahren auf den Markt gebracht und investierten in verschiedene Immobilien. Im Jahre 2007 übertrugen die Fonds ihre Immobilien an die Prime Office REIT AG und erhielten im Gegenzug Aktien der Prime Office. Erst fünf Jahre später -im Sommer 2011- schaffte es die Prime Office REIT AG an die Börse. Im April 2012 wurde die Auflösung der vier Fonds beschlossen. Wenige Wochen später erfolgte die Übertragung der Aktien in die Anlegerdepots Anfang Juli 2012 und die Anleger mussten feststellen, dass der überwiegende Teil ihres investierten Kapitals „verbrannt" worden war.

Angesichts dessen liest sich die am 09.08.2012 von der Prime Office REIT AG herausgegebene Pressemitteilung, dass „eine nachhaltige Kursbelastung durch Verkaufsdruck der Altaktionäre ausgeblieben" sei, aus Sicht eines geschädigten Anlegers in einem etwas anderen Licht. Dies gilt auch für die Mitteilung, dass der Aktienkurs positiv reagiert habe und von historischen Tiefststand auf etwa 3,50 Euro geklettert sei.

Interessengemeinschaft und Klagen auf Schadensersatz

Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger der Fonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Die Anwälte der Kanzlei verfolgen die Vorgänge rund um die Fonds DCM 16, 18, 22 und 23 schon seit geraumer Zeit. Da die Geschehnisse rund um die DCM-Fonds Fragen aufwerfen, gründete der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll eine Interessengemeinschaft für Anleger der DCM Immobilienfonds, um Licht in das Dunkel bringen zu können. Anleger der ehemaligen Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23, die wissen möchten, was sie gegen die DCM unternehmen können, sollten sich der Interessengemeinschaft anschließen. Es haben sich bereits hunderte Anleger der Interessengemeinschaft angeschlossen. Parallel zur Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern der DCM 16, 18, 22 und DCM 23 auch individuelle Schadenersatzansprüche zustehen.

Weitere Informationen zur der Interessengemeinschaft befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen unter www.dr-stoll-kollegen.de

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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