Glück und Pech für geschädigte Anleger

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Zertifikate sind unseres Erachtens kein taugliches Instrument für die Altersvorsorge. Entsprechend spezielle Hinweise bei der Vermittlung dieser Finanzinstrumente erfolgen müssen. Ebenso Fondsbeteiligungen.

Ebenso sind Immobilienfonds keine für die Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage, was zwischenzeitlich auch vom BGH bestätigt wurde (Urteil des BGH vom 8.7.2010, A. z.: III ZR 249/09).

Aber ob man nun eine Klage für einen Anleger gewinnt, der durch die Vermittlung eines solchen Finanzinstrumentes wirtschaftlich geschädigt wurde ist stark vom Einzelfall abhängig.

Wir vertraten am 27.04.2010 einen Kapitalanleger vor dem Landgericht Memmingen. Im Rahmen der Klage wurde dem Vermittler vorgeworfen, zunächst im Kalenderjahr 2005 die Beteiligung an einem Rentenfonds, dann die Fondsbeteiligung an einem anderen Fonds im Jahre 2007 (ampega gerling totoal return) vorbehaltlos und mündelsicher zum Zweck der Altersabsicherung empfohlen worden. Dies, nachdem eine Lebensversicherung des Klägers fällig geworden war. Unsere Mandanten fühlten sich falsch beraten. Diese Rechtsansicht hielt der Überprüfung des Gerichts nicht stand. Ein Unternehmer wisse, was ein Fondsanteil ist urteilte das Erstgericht, welches zwischenzeitlich auch vom Oberlandesgericht München bestätigt wurde.

Wir halten trotz dieser Rechtsprechung an unserer Rechtsauffassung fest. Ein pensionierter Metzgermeister weiß im Regelfall eher nicht was ein Fondsanteil ist. Da das Erstgericht aber seine Entscheidung im Rahmen richterlicher Beurteilung - auch nach Ansicht des Oberlandesgericht München aber ermessensfehlerfrei vorgenommen hatte, konnte hier nichts mehr für den Mandanten erreicht werden.

Anders liegen ggf. die Chancen z.B.: in Rechtstreitigkeiten geschädigter Fonds-Anleger: So hatte das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 04.03.2010 (Az.: 13 U 42/09) oder das Landgericht München I mit Urteil vom 25.02.2010 (Az.: 22 O 1797/09) zu Gunsten der geschädigten Kapitalanleger geurteilt.

Die Fälle liegen immer anders. Entscheidend ist der Einzelfall. Die Komplexität der Rechtsfragen nimmt zu. Die fachliche Qualifikation der Anwälte sollte gewährleistet sein.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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